Unterbringungs-Anordnung
(>Andere Kindschaftssachen / >Zivilrechtliche Unterbringung) (>Übergangsrecht)
(>Gesetzestexte im Zusammenhang)
Was sind familienrechtliche Unterbringungs-Anordnungs-Verfahren? >Dazu
(Bis zum 31.8.2009 handelte es sich generell nicht um Familiensachen)
Sachrecht: >Dazu (die Bearbeitung wird zu gegebener Zeit vertieft)
Vorgehensfragen:
-Grundlagen: Alle Unterbringungsanordnungsverfahren nach § 151 Nr.7 FamFG (dazu)
sind Kindschaftssachen (dazu) und damit FG-Verfahren (dazu). Das Verfahren einer Genehmigung der Unterbringung (dazu) hat ggf. Vorrang, OLG Dresden DRsp 2017/756 = FamRZ 2017,621.
-Verfahrensregeln speziell für die Unterbringung (§ 167 2.Alt. FamFG >Text):
-Besondere Vorschriften für die öffentlich-rechtliche Anordnung:
-Grenzüberschreitende Unterbringung
-Rechtsschutz betr. Maßnahmen im Vollzug
-Im Übrigen: Wie bei Genehmigung der Unterbringung: >Dazu.
-Ansonsten:
-Verfahrensregeln für alle Kindschafts-Verfahren (Menü)