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Unterbringungs-Anordnung

(UAnord09/1)
Autor: Brückel

                 

(>Andere Kindschaftssachen /  >Zivilrechtliche Unterbringung)    (>Übergangsrecht)

(>Gesetzestexte im Zusammenhang)

Was sind familienrechtliche Unterbringungs-Anordnungs-Verfahren? >Dazu

(Bis zum 31.8.2009 handelte es sich generell nicht um Familiensachen)

Sachrecht: >Dazu  (die Bearbeitung wird zu gegebener Zeit vertieft)

Vorgehensfragen:

-Grundlagen: Alle Unterbringungsanordnungsverfahren nach § 151 Nr.7 FamFG (dazu)

sind Kindschaftssachen (dazu) und damit FG-Verfahren (dazu). Das Verfahren einer Genehmigung der Unterbringung (dazu) hat ggf. Vorrang, OLG Dresden DRsp 2017/756 = FamRZ 2017,621.

-Verfahrensregeln speziell für die Unterbringung167 2.Alt. FamFG >Text):

-Besondere Vorschriften für die öffentlich-rechtliche Anordnung:

-Zuständigkeit

-Grenzüberschreitende Unterbringung

-Kostenentscheidung

-Umsetzung

-Rechtsschutz betr. Maßnahmen im Vollzug

-Aussetzung des Vollzugs

-Aufhebung der Unterbringung

-Keine Gerichtsgebühren

-Im Übrigen: Wie bei Genehmigung der Unterbringung: >Dazu.

-Ansonsten:

-Verfahrensregeln für alle Kindschafts-Verfahren (Menü)

-Grundregeln für alle FG-Verfahren (Menü)

-Übersicht: Ablauf eines Verfahrens