- Haftung von Vormündern
- Wer ist als Vormund auszuwählen?
- Aufgaben des Gegenvormunds
- Wie viele Vormünder sind zu bestellen?
- Muss der ausgewählte Vormund das Amt übernehmen?
- Verfahren bei Bestellung eines Vormunds
- Allgemeine Rechtsstellung des Vormunds
- Anhörungspflichten im Vormundschaftsverfahren
- Bei Streit unter Vormündern
- Begutachtung des Kindes
- Verlängerung der Unterbringung
- Umsetzung der Unterbringung
- Aufhebung einer Unterbringung
- Was sind Vormundschaftverfahren?
- Mitteilungen zum weiteren Verfahren
- Verwahrung von Wertpapieren
- Aufwendungsersatz des Vormunds
- Verfahren betr. Entgelte des Vormunds
- Was sind Vormundschaftverfahren?
- Aufwendungsvorschuss des Vormunds pp.
- Urkundenrückgabe bei beendeter Vormundschaft
- Todesfälle bei Vormundschaft
- Schlussrechnungsprüfung
- Folgen der Beendigung des Amts
- Schlussrechnungslegung
- Feststellung der Berufsmäßigkeit des Vormunds
- Vermögensherausgabe
- Haftung des Vormunds
- Fortführung der Geschäfte
- Wenn keine Genehmigung vorliegt
- Entscheidung über Genehmigungsanträge
- Aufsicht über den Vormund
- Rechnungslegungspflicht des Vormunds
- Auskunfts- und Berichtspflichten des Vormunds
- Verfahrensbesonderheiten bei Genehmigungen
- Gerichtliche Beratung des Vormunds
- Verzinsung durch den Vormund
- Entlassung des Vormunds - Pflichtfälle
- Aufsicht des Gerichts
- Berichte über den Mündel
- Entlassung des Vormunds auf Antrag
- Ende der Vormundschaft insgesamt
- Rechnungslegung
- Bestellung eines neuen Vormunds
- Entlassung des Vormunds auf eigenen Wunsch
- Rechnungsprüfung
- Aufwendungsersatz des Vormunds
- Verfahren betr. Entgelt des Vormunds
- Vergütung des Vormunds
- Aufwandspauschale des Vormunds pp.
- Aufwendungsvorschuss des Vormunds pp.
- Abschlagsanspruch des Vormunds
- Todesfälle bei Vormundschaft
- Bereithaltung von Verfügungsgeld.
- Verwaltung bei Erbe und Schenkung pp.
- Vermögensverzeichnis
- Wertpapiere: Depotverwahrung und Hinterlegung
- Anlagepflicht des Vormunds
- Vermögenstrennung
- Wertgegenstände: Hinterlegung?
- Vermögenssorge: Pflichten: Übersicht
- Bargeldloser Zahlungsverkehr für Mündel
- Genehmigungen bei sonstigen Geschäften
- Befreiungen des Vormunds
- Genehmigungsvorbehalte bei Wertpapieren und Forderungen
- Genehmigungen bei Grundstücks-/ Schiffsgeschäften
- Umgehungsverbot bei Genehmigungspflicht
- Zuständigkeiten
- Allgemeine Ermächtigung des Vormunds
- Genehmigungen bei Erwerbsgeschäften
- Beschränkung der Befugnisse des Vormunds
- Voraussetzungen der Vormundschaft
- Vergütung des Vormunds
- Ist der Mündel mittellos?
- Aufwandspauschale des Vormunds pp.
- Anordnung der Vormundschaft
- Inanspruchnahme der Staatskasse
- Genehmigung: Verfügungen über Grundstücke und Schiffe
- Genehmigung: Verfügungen über Rechte und Wertpapiere
- Genehmigung: Handels-/ gesellschaftsrechtliche Geschäfte
- Sperrvereinbarung
- Genehmigung: Erbrechtliche Rechtsgeschäfte
- Anzeigepflicht bei Geld- und Vermögensverwaltung
- Genehmigungsbedürftige Formen der Geldanlage
- Anzeigepflicht bei Erwerbsgeschäften
- Genehmigungsbedürtige Geschäfte: Übersicht
- Anlegung von Mündelgeld
- Sicherung von Wertpapieren
- Gesetzliche Ausschlüsse der Vertretungsmacht des Vormunds
- Personensorge des Vormunds
- Gerichtliche Entziehung der Vertretungsmacht des Vormunds
- Erfassung des Mündelvermögens
- Vermögensverwaltung bei Zuwendungen
- Trennung der Vermögen
- Verfahrensbeistand in Unterbringungsverfahren
- Wäre eine Unterbringung vorläufig zu genehmigen?
- Wäre eine Unterbringung zu genehmigen?
- Kosten des Verfahrensbeistands in Unterbringungsverfahren
- Verfahren zur vorläufigen Genehmigung (EA)
- Zuständigkeit zur Genehmigung
- Beteiligung bei Unterbringungsverfahren
- Wer ist als Vormund auszuwählen?
- Wie viele Vormünder können bestellt werden?
- Wer könnte generell Vormund sein?
- Bestellung eines Vormunds
- Allgemeine (Nicht-)Eignungsvoraussetzungen
- Anhörungspflichten im Vormundschaftsverfahren
- Eilanordnungen bei Vormundschaft
- Vorläufiger Vormund
- Muss der ausgewählte Vormund das Amt übernehmen?
- Anhörung in Unterbringungsverfahren
- Beschlussinhalt in Unterbringungsverfahren
- Bekanntgabe von Unterbringungsentscheidungen
- Mitteilungen bei Unterbringung
- Wirksamwerden von Unterbringungsentscheidungen
- Kostenentscheidung in Genehmigungsverfahren
- Abgabe von Unterbringungsverfahren
- Erledigung bei Unterbringung
- Wann endet die Vormundschaft?
- Entbindung des Vormunds auf eigenen Antrag
- Prüfung der laufenden Rechnungen des Vormunds
- Schluss-Abrechnung des Vormunds
- Prüfung der Schluss-Abrechnung
- Herausgabe des Mündelvermögens
- Mitteilungen an das Jugendamt
- Fortwirkung der beendeten Vormundschaft
- Befreite Vormundschaft
- Nachträgliche Genehmigung
- Genehmigung: Sonstige Rechtsgeschäfte
- Ist gerichtlich zu genehmigen?
- Genehmigung: Wiederkehrende Leistungen
- Bei erteilter Genehmigung
- Erteilung einer Genehmigung: Verfahren
- Beratung des Vormunds
- Wenn nicht genehmigt wurde
- Voraussetzungen der Vormundschaft
- Gesetzestexte zur Mittellosigkeit
- Ist der Mündel mittellos?
- Inanspruchnahme der Staatskasse
- Anordnung der Vormundschaft
- Eilanordnungen bei Vormundschaft
- Allgemeine Rechtsstellung des Vormunds
- Rechtsstellung der Pflegeperson
- Grundzüge zur Sorge des Vormunds
- Personensorge des Vormunds
- Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Vormunds
- Personensorge - Genehmigungsvorbehalte
- Vermögenssorge des Vormunds: Grundsätze
- Entlassung des Vormunds
- Rechtsmittel bei Unterbringung
- Wer könnte grds. Vormund sein?
- Erteilung gerichtlicher Genehmigungen
- Gerichtliche Führung des Vormunds
- Entgelt des Vormunds
- Vormundschaft: Verfahrensfragen
- Nach Entscheidung
- Vormundschaft
- Beendigung der Vormundschaft
- Aufgaben und Befugnisse des Vormunds
- Entscheidung über eine Genehmigung
- Aufgaben und Befugnisse des Vormunds
- Beendigung der Vormundschaft
- Erteilung gerichtlicher Genehmigungen
- Gerichtliche Führung des Vormunds
- Vermögenssorge des Vormunds
- Vormundschaft
- Entgelt des Vormunds
- Vormundschaft: Verfahrensfragen
- Sorge
- Umgang
- Kindesherausgabe
- Kindschaftssachen (Ki09/1)
- Was sind Kindschaftssachen?
- Örtliche Zuständigkeit in Kindschaftssachen
- Kindschaftssache: Abgabe bei späterer Ehesache
- Verweisung nach Umzug in Kindschaftssachen
- Terminierung in Kindschaftssachen
- Vorrang und Beschleunigung in Kindschaftssachen
- Beschleunigungsbezogene Rechtsbehelfe in Kindschaftssachen
- Befriedung in Kindschaftssachen
- Vergleich in Kindschaftssachen
- Erörterung möglicher Gefährdung
- Verfahrensbeistand
- Verfahrensbeistand erforderlich?
- Person des Verfahrensbeistands / Eignung
- Verfahrensbeistand: Verfahrensfragen
- Verfahrensbeistand: Rechtsstellung
- Verfahrensbeistand: Verhältnis zum Vertreter
- Verfahrensbeistand: Aufgaben
- Verfahrensbeistand: Honorar
- Anhörungen in Kindschaftssachen
- Anhörung von Kindern: Grundsätze
- Anhörung von Kindern: Ausnahmen
- Persönliche Anhörung von Kindern: Vorgehensfragen
- Anhörung von Kindern: Dokumentation
- Anhörung von Eltern
- Beteiligung und Anhörung von Pflegepersonen
- Beteiligung und Anhörung des Jugendamts
- Beweisbesonderheiten in Kindschaftssachen
- Begründung und Bekanntgabe von Ki-Entscheidungen
- So/Ug/HK: Änderung von Entscheidungen und Vergleichen
- So/Ug/HK: Abänderung bei triftigen Gründen
- Sonstige Kindschaftssachen (früher VormG)
- Kindschaftsfälle bei Eheverträgen
- Genehmigungsfälle bei Gütergemeinschaft
- Wiederverheiratungsfälle bei Gütergemeinschaft
- Kindschaftsverfahren zur Staatsangehörigkeit
- Kindschaftsverfahren zur Verschollenheit
- Kindschaftsverfahren bei Flurbereinigung
- Kindschaftsverfahren nach SGB X
- Kindschaftsverfahren nach der HöfeO
- Kindschaftsverfahren nach der Abgabenordnung
- Kindschaftsverfahren nach LBG
- Kindschaftsverfahren nach WDO
- Kindschaftsverfahren nach den NÄG
- Kindschaftsverfahren nach BauGB
- Kindschaftsverfahren nach dem Transsexuellengesetz
- Kindschaftsverfahren nach dem VwVfG
- Kindschaftsverfahren nach dem AsylVfG
- Kindschaftsverfahren nach §§ 112 f BGB
- Kindschaftsverfahren bei Erbverträgen
- Kindschaftsverfahren bei Erbverzicht
- Kindschaftsverfahren bei § 181 ZVG
- Kindschaftsverfahren nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
- Verfahren zur Herstellung gemeinsamer Sorge
- Jugendgerichts-Fälle
- Was sind familienrechtliche JGG-Fälle?
- Maßregeln nach dem JGG
- Pflegerbestellung nach dem JGG
- Mitteilungspflichten in JGG-Fällen
- Pflegschaft
- Was sind Pflegschaftverfahren?
- Pflegschaft: Abgrenzung
- Fälle der Ergänzungspflegschaft
- Pflegschaft vor Geburt
- Pflegschaft vor Vormundschaft
- Pflegschaft: Sonstige Fälle?
- Pflegschaft: Verfahrensfragen
- Einleitung eines Pflegschaftsverfahrens
- Zuständigkeit für Pflegschaftsverfahren
- Person des Pflegers
- Ende der Pflegschaft
- Entgelt des Pflegers
- Pflegschaft
- Was sind Pflegschaftverfahren?
- Pflegschaft: Abgrenzung
- Ergänzungspflegschaft
- Pflegschaft vor Geburt
- Zuwendungspflegschaft
- Aufhebung und Ende der Pflegschaft
- Pflegschaft: Verfahrensfragen
- Einleitung eines Pflegschaftsverfahrens
- Person des Pflegers
- Entgelt des Pflegers
- Unterbringungs-Anordnung
- Was sind Fam-Unterbringungs-Anordnungsverfahren?
- Zuständigkeit für PsychKG-Verfahren
- Kostenentscheidung in PsychKG-Verfahren
- Umsetzung von PsychKG-Entscheidungen
- Rechtsschutz im PsychKG-Vollzug
- Aussetzung des PsychKG-Vollzugs
- Aufhebung der PsychKG-Unterbringung
- Unterbringungs-Genehmigung
- Was sind Fam-Unterbringungs-Genehmigungsverfahren?
- Verfahren bei Unterbringungsgenehmigung
- Wann ist grds. eine Genehmigung einzuholen?
- Wer könnte eine Genehmigung einholen?
Gilt ab 1.1.2023 [>Bis dahin] 1. Allgemeine Rollenverteilung: a. Gesetzeslage: "Das Familiengericht unterstützt den Vormund und berät ihn über seine Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben" (§ 1802 I 1 BGB >Text). b. Bedeutung: Das Gericht hat (abgesehen von Notmaßnahmen gemäß § 1867 BGB >dazu) keine eigenen vormundschaftlichen Kompetenzen, Hoffmann JAmt 2009,415. Es ist nur befugt, aber auch verpflichtet, darauf zu achten, dass der Vormund sein Amt im Interesse des Mündels ausübt. In diesem Sinne hat es dem Vormund beratend zur Seite zu stehen. Weitere Kompetenzen des Gerichts können weder von den Eltern noch vom Vormund begründet werden, OLG Karlsruhe DRsp 2005/8337 = FamRZ 2006,507. Da ein Vormund sein Amt selbständig führt, ist die Beratung auf grundsätzliche Fragen der Amtsführung begrenzt, BT-Drs.19/24445 S.217. Die gerichtliche Pflicht zur Beratung ist die Ausnahme und hat sich auf Auskünfte zu rechtlichen Zweifelsfragen zu [...]
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