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(>Bei Geld des Mündels / >Sicherung von Wertpapieren / >Befugnisse des Vormunds) (>§ 1812 im Kontext) Gilt nur bis 31.12.2022 [Ab 1.1.2023: >Dazu] 2. Dann genehmigungspflichtig? 1. Worum geht es hier? a. Gesetzeslage: "Der Vormund kann über eine Forderung oder über ein anderes Recht, kraft dessen der Mündel eine Leistung verlangen kann, sowie über ein Wertpapier des Mündels nur .. verfügen, .." (§ 1812 I 1 BGB). "Das Gleiche gilt von der Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung" (§ 1812 I 2 BGB). b. Bedeutung: Einschränkungen der Vertretungsmacht des Vormunds gelten grds. in folgenden Fällen: (a) Betroffene Rechte des Mündels: (aa) Leistungsrechte: Umfasst werden Forderungen aller Art (auch dingliche), aber auch Reallasten, Palandt[75.] 1812 R.6. Die Anwendung der Vorschrift sollte jedoch auf Rechte beschränkt werden, die auf Geldleistung gerichtet sind, Palandt[75.] 1812 R.4. Der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB (dazu) [...]
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