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(>Allgemeine Rechtsstellung / >Grundzüge zur Sorge) Gilt ab 1.1.2023 [>Bis dahin] 1. Ist eine Genehmigung erforderlich? a. Genehmigung des Gerichts? (a) Gesetzeslage: "Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts 1. zu einem Ausbildungsvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, 2. zu einem auf die Eingehung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gerichteten Vertrag, wenn der Mündel zu persönlichen Leistungen für längere Zeit als ein Jahr verpflichtet werden soll und 3. zum Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Mündels ins Ausland" (§ 1795 II BGB >Text). (b) Bedeutung: Diese Norm betrifft ausschließlich Genehmigungserfordernisse mit Bezug zur Personensorge, BT-Drs.19/24445 S.209. Die Fälle: (ba) Länger bindende Verträge: Die Genehmigung des Gerichts ist erforderlich, wenn der Vormund als Vertreter des Mündels einen Vertrag auf Ausbildung oder auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis eingehen will und dieser den [...]
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