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Nach Entscheidung

(UGen09/23)
Autor: Brückel

                 

(>Entscheidung)    (>Früher)

Grundlagen:

-Genehmigungsverfahren: Gemäß § 167 I 1 FamFG (Text) sind die für

Unterbringungssachen nach § 312 Nr.1 FamFG (Text) geltenden Vorschriften anzuwenden. Dazu gehören auch die §§ 324 ff FamFG (Text).

-Unterbringungsanordnung (dazu): Grds. keine Unterschiede

Ist die Entscheidung umsetzbar?

-Bekanntgabe

-Rechtsmittel gegen die Entscheidung

-Eintritt der Wirksamkeit  

Wie wäre die Entscheidung umzusetzen?

-Grundsätze

-Besondere gerichtliche Anordnungen

-Überprüfungspflichten

Verlängerung der Maßnahme:

-Voraussetzungen

-Mitteilungen  

Aufhebung der Maßnahme:

-Voraussetzungen  

-Erledigung nach Genehmigung

-Mitteilungen  

Rechtsmittel: >Dazu