Nach Entscheidung
(UGen09/23)
Autor: Brückel
(>Entscheidung) (>Früher)
Grundlagen:
-Genehmigungsverfahren: Gemäß § 167 I 1 FamFG (Text) sind die für
Unterbringungssachen nach § 312 Nr.1 FamFG (Text) geltenden Vorschriften anzuwenden. Dazu gehören auch die §§ 324 ff FamFG (Text).
-Unterbringungsanordnung (dazu): Grds. keine Unterschiede
Ist die Entscheidung umsetzbar?
-Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Wie wäre die Entscheidung umzusetzen?
-Besondere gerichtliche Anordnungen
Verlängerung der Maßnahme:
Aufhebung der Maßnahme:
Rechtsmittel: >Dazu
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