Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Gilt ab 1.1.2023 [>Bis dahin] 1. Grundlage: Ob der Vormund im Rahmen seiner Vermögenssorge gerichtliche Genehmigungen einholen muss, bestimmt sich nach § 1799 BGB (Text). Diese Norm verweist auf Bestimmungen betreffend den Betreuer (§§ 1848 bis 1854 Nummer 1 bis 7), die entsprechend anzuwenden sind und daher für den Vormund passend gemacht werden müssen (dazu). Dies ist hier speziell § 1852 BGB (Text). 2. Wann ist grds. eine Genehmigung erforderlich? a. Gesetzeslage: "§ 1852 Genehmigung für handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte - Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts ...[es folgen 3 Ziffern]" (§ 1852 BGB >Text). b. Bedeutung für die Vormundschaft: Bei den genannten Rechtsgeschäften (s.u.) bedarf der Vormund der Genehmigung des Familiengerichts. 3. Welche konkreten Rechtsgeschäfte sind genehmigundsbedürftig? a. Erwerbsgeschäft: (a) Gesetzeslage: "...Genehmigung.. 1. zu einer Verfügung und zur Eingehung der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen