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Gilt nur bis 31.12.2022 (>Ab 1.1.2023) 1. Übersicht: Die Pflegschaft endet grds. erst dann, wenn sie vom Gericht aufgehoben wird (§ 1919 BGB). In bestimmten Fällen endet sie jedoch bereits kraft Gesetzes (§ 1918 BGB). Ein Gerichtsbeschluss wäre dann zwar zulässig, aber rein deklaratorisch; er könnte gleichwohl angefochten werden, Palandt[75.] 1918 R.1. 2. Wann endet die Pflegschaft? a. Bei der Leibesfrucht (dazu): (a) Gesetzeslage: "Die Pflegschaft für eine Leibesfrucht endigt mit der Geburt des Kindes" (§ 1918 II BGB). (b) Bedeutung: Die Pflegschaft endet automatisch. Wenn die zu besorgende Angelegenheit noch nicht erledigt ist, müsste ggf. eine anschließende Ergänzungspflegschaft angeordnet werden, Palandt[75.] 1918 R.1. b. Bei Kindern: (a) Gesetzeslage: "Die Pflegschaft für eine unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft stehende Person endigt mit der Beendigung der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft" (§ 1918 I BGB). (b) Bedeutung: [...]
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