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Entgelt des Vormunds

(Vorm09/6)
Autor: Brückel

                 

(>Besonderheiten bei Pflegschaft /  >Bei Unterbringung und Umgangspflegschaft)    (>Früher)

Gilt nur bis 31.12.2022    [Ab 1.1.2023: >Dazu]

Analog anzuwenden?

-Pfleger: Grds. ja (dazu).

-Verfahrensbeistand: Nein, abgesehen vom Verfahren (dazu).

-Begleitperson beim beschützten Umgang: Nein (dazu).

-Gegenvormund (dazu): Seine Ansprüche sind unmittelbar in §§ 1835 ff BGB geregelt.

Sachrecht:

-Ansprüche des Vormunds:

-Gegen den Mündel:

-Grundsatz: Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt (§ 1836 I 1

BGB >Text).

-Aufwendungsersatz

(>RVG? / >Vorschuss / >Frist)

-Pauschale Aufwandsentschädigung  (>Frist)

-Vergütung

(>Berufsvormund / >Höhe / >Abschlagszahlungen / >Frist)

-Verjährungshemmung

-Ersatzhaftung der Staatskasse:

-Fälle und Bedeutung

-Voraussetzung: Mittellosigkeit

-Regressansprüche der Staatskasse: >Dazu

Verfahrensfragen zur Festsetzung: >Dazu