Entgelt des Vormunds
(>Besonderheiten bei Pflegschaft / >Bei Unterbringung und Umgangspflegschaft) (>Früher)
Gilt nur bis 31.12.2022 [Ab 1.1.2023: >Dazu]
Analog anzuwenden?
-Pfleger: Grds. ja (dazu).
-Verfahrensbeistand: Nein, abgesehen vom Verfahren (dazu).
-Begleitperson beim beschützten Umgang: Nein (dazu).
-Gegenvormund (dazu): Seine Ansprüche sind unmittelbar in §§ 1835 ff BGB geregelt.
Sachrecht:
-Ansprüche des Vormunds:
-Gegen den Mündel:
-Grundsatz: Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt (§ 1836 I 1
-Pauschale Aufwandsentschädigung (>Frist)
(>Berufsvormund / >Höhe / >Abschlagszahlungen / >Frist)
-Ersatzhaftung der Staatskasse:
-Voraussetzung: Mittellosigkeit
-Regressansprüche der Staatskasse: >Dazu
Verfahrensfragen zur Festsetzung: >Dazu