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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Verkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte umgesetzt werden.

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Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, fand der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12636) eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze bei den Sachverständigen weitgehende Zustimmung.

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Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht in die Hand genommen werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird.

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