Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Aufwendungsersatz / >Verfahren) (>§ 1835a im Kontext) (>Früher) Gilt nur bis 31.12.2022 [Ab 1.1.2023: >Dazu] 1. Kommt eine Pauschale in Betracht? a. Gesetzeslage: "Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Vormund als Aufwandsentschädigung für jede Vormundschaft, für die ihm keine Vergütung zusteht, einen Geldbetrag verlangen .." (§ 1835a I 1 BGB). b. Bedeutung: (a) Verhältnis zum Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB >dazu): Die Pauschale kommt immer dann in Betracht, wenn ein Anspruch auf den Ersatz von Aufwendungen besteht (dazu). Insoweit besteht ein Wahlrecht, Palandt[75.] 1835a R.2, Zimmermann FamRZ 2002,1375. Es kann nur entweder pauschal oder konkret abgerechnet werden ("zur Abgeltung"). (b) Verhältnis zur Vergütung (§ 1836 I 2 BGB >dazu): Die Pauschale kann nur dann verlangt werden, wenn keine Vergütung verlangt werden kann, also nicht von Berufsvormündern (dazu). 2. Kann dann eine Pauschale verlangt [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen