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(>Vergütung bei Vormundschaft? / >VBVG) (>§ 1836 im Kontext) Gilt nur bis 31.12.2022 [Ab 1.1.2023: >Dazu] 2. Vergütungsanspruch / 3. Geltendmachung 1. Handelt es sich um einen "Berufsvormund"? a. Gesetzeslage (für Neuverfahren ab 1.9.2009 >dazu) nach Änderung von § 1 des VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) durch Art.53 FGG-RG: (a) § 1 I 1 VBVG: "Das Familiengericht hat die Feststellung der Berufsmäßigkeit gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu treffen, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahmen seiner Berufsausübung führen kann, oder wenn zu erwarten ist, dass dem Vormund in absehbarer Zeit Vormundschaften in diesem Umfang übertragen sein werden." (b) § 1 I 2 VBVG: "Berufsmäßigkeit liegt im Regelfall vor, wenn 1.der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder 2.die für die Führung der Vormundschaft erforderliche Zeit [...]
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