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Altes Recht (Minderjährige können nicht mehr heiraten, die Norm betrifft jetzt Betreute: >Dazu. (>Eheverträge / >Gerichtsgebühren) (>§ 1408 ff im Kontext) 2. Wäre zu genehmigen? 1. Ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich? a. Bei beschränkt Geschäftsfähigen: (a) Gesetzeslage: "Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund, so ist außer der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder eingeschränkt oder wenn Gütergemeinschaft vereinbart oder aufgehoben wird; .." (§ 1411 I 3 1.HS BGB n.F.; der 2. Halbsatz betrifft den entsprechenden Fall bei Betreuung mit Zuständigkeit des Betreuungsgerichts). (b) Bedeutung: (ba) Grundsätze: Wer in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann einen Ehevertrag nur mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters schließen (§ 1411 I 1 BGB). Außerdem benötigt das Kind für den Ehevertrag in gewissen Fällen die [...]
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