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Anhörungen in Kindschaftssachen:  

(Ki09/19)

Autor: Brückel

(>Früher)

Sonderregeln für bestimmte Kindschaftssachen:

-Bei religiöser Kindererziehung: >Dazu

-In Unterbringungssachen:

-Kind

-Eltern pp.

-Andere Beteiligte

-Jugendamt  (>Beteiligung?)

-Rückführung nach Entführung: >Dazu  

-Vormundschaft: >Dazu  (gilt bei Pflegschaft entsprechend >dazu)

Die Grundregeln in Kindschaftsverfahren:

-Kinder:

-Ist grds. persönlich anzuhören?  

(>Zeugenvernehmung?)

-Wann ausnahmsweise nicht?

-Besondere Vorgehensfragen

-Dokumentation der Kindesanhörung

-Eltern

-Pflegepersonen  

(>Beteiligung?)

-Jugendamt  

(>Beteiligung?)

Ansonsten: Grundregeln zur Anhörung:

-Ist persönlich anzuhören?

-Vorgehensfragen bei der Anhörung

-Dokumentation der Anhörung