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(>FG-Sache? / >Besonderheiten bei Kindesanhörung) (>§ 28, 29 FamFG im Kontext) 3. Förmlicher Vermerk 1. Grundsatz: Während in Ehe- und Streitsachen die Vorschriften über Protokolle (§§ 159 ff ZPO >Text) entsprechend gelten (§ 113 I 2 FamFG >Text), unterscheidet das FamFG für FG-Verfahren zwischen einem bloßen "Aktenkundigmachen" (s.u.2) und einem förmlichen "Vermerk" (>s.u.). 2. "Aktenkundigmachen": a. Was ist aktenkundig zu machen? (a) Hinweise (dazu): Wenn sie außerhalb eines Termins (dazu) oder außerhalb einer persönlichen Anhörung (dazu) erteilt werden (§ 28 III FamFG >dazu, arg. § 28 IV FamFG >s.u.). (b) Formlose Beweiserhebungen (dazu): (ba) Gesetzeslage: "Das Gericht hat die Ergebnisse der Beweiserhebung aktenkundig zu machen" (§ 29 III FamFG). (bb) Bedeutung: Im Wege des Freibeweises erhobene Beweise müssen in den Akten nur formlos dokumentiert werden. Das Anschreiben des Gerichts an die [...]
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