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(>Sind Kinder anzuhören? / >Allgemeine Vorgehensfragen / >Vorgehen bei Kindesanhörung) (>Protokoll) (->Früher) 1. In welcher Form? str.: a) Als Anlage: Der Ablauf ist in einem Protokoll festzuhalten, welches in einem verschlossenen Umschlag dem eigentlichen Terminsprotokoll als Anlage beigefügt wird; die Eltern werden nur in groben Zügen unterrichtet (dazu), vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1995,1001. b) Genügt die Wiedergabe in den Gründen? Das Ergebnis der Anhörung darf sich nicht nur aus den Gründen ergeben, OLG Köln DRsp 1999/10334 = FamRZ 1999,314, OLG Karlsruhe DRsp 1996/17317 LS = FamRZ 1997,688; a.A.: abl. Anm. Ewers, abl. Anm. Schulte-Kellinghaus FamRZ 1997,1295. Für das Beschwerdegericht genügt die Bezugnahme in den Gründen auf die angefochtene Entscheidung, OLG Naumburg DRsp 2006/22331 = FamRZ 2006,1461. c) Das Gericht hat grds. ein Wahlrecht: Das Ergebnis ist entweder zu protokollieren oder den Parteien mit der Sachentscheidung zur Kenntnis zu bringen, [...]
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