Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Verfahrensregeln / >Kindschaftsverfahren? / >Genehmigungsverfahren) 1. Gesetzeslage: a. § 151 FamFG: "Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die .. 7. die Genehmigung oder Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahme oder ärztlichen Zwangsmaßnahme bei einem Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker .. betreffen." b. § 167 I 1 FamFG: ".. sind .., in Verfahren nach § 151 Nr.7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nr.3 geltenden Vorschriften anzuwenden." c. § 312 Nr.3 FamFG: "Unterbringungssachen sind Verfahren, die .. 3. eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker betreffen." 2. Bedeutung: a. Voraussetzungen: (a) Personell: Das betroffene Kind muss hier minderjährig sein; anderenfalls wäre das Betreuungsgericht zuständig (§ 312 Nr.3 FamFG, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen