1. Läge eine "Unterbringung" vor? Eine Unterbringung i.S.v. § 10 PsychKG-NRW liegt auch bei Einweisung in eine offene Anstalt vor! Entsprechendes gilt nach § 7 SchlHPsychKG, wenn der Betroffene zum dortigen Verbleib ohne Einweisung nicht bereit ist, AG Elmshorn NJW-RR 2012,7. Übersicht: vgl. Dodegge FamRZ 2000,527. Bei der zivilrechtlichen Unterbringung gemäß § 1906 BGB und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach den Landesgesetzen (hier PsychKG NRW) handelt es sich um unterschiedliche Verfahrensgegenstände, BGH DRsp 2021/12400. 2. Grundlagen einer sofortigen Unterbringung: 1) Einweisung durch die Behörde: Nach § 14 PsychKG, sofortige Unterbringung durch die örtliche Ordnungsbehörde (Regelfall; in Köln durch die Feuerwehr, Telefon: 974 84 08). Grds. ist vorher die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts einzuholen. Eine Ausnahme ist (nach § 14 I PsychKG) zulässig bei Gefahr im Verzug in Verbindung mit einem ärztlichen Zeugnis nicht älter als vom [...]