Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nur für Altverfahren (dazu) (>Entscheidung zur Hauptsache / >Überprüfung) 2. Was ist bei der Entscheidung zu beachten? 1. Kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht? (>Neuverfahren ab 1.9.2009) a. Rechtsgrundlage: "Durch einstweilige Anordnung kann eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme getroffen werden" (§ 70h I 1 FGG). b. Unter welchen Voraussetzungen? (a) Gesetzeslage: (aa) § 70h I 2 FGG: "§ 69f Abs.1 .. gelten entsprechend". (ab) § 69f I 1 FGG: "Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung .. anordnen, wenn ..". (b) Die einzelnen Voraussetzungen (nach § 69f I FGG analog): (ba) Dringlichkeit: (baa) Gesetzeslage: ".. wenn 1. dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen .. gegeben sind und mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre, .." (§ 69f I 1 Nr.1 FGG). (bab) Bedeutung: Wenn ein Aufschub der Unterbringung bis zur Hauptsacheentscheidung mit dringend zu befürchtenden Gefahren für den [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen