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News

13.09.2023

Wechsel der Pflegefamilie: Kindeswohl geht vor

Bei einem Wechsel von einer Pflegefamilie in eine andere kommt es maßgeblich auf das Wohl des Kindes an. Ist zu erwarten, dass diesem mit einem Wechsel der Pflegefamilie trotz des Bindungsabbruchs zu den bisherigen Pflegeeltern eher gedient ist, setzen sich die Interessen des Kindes gegen die seiner vormaligen Pflegeeltern durch. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.

06.09.2023

Klage gegen Inobhutnahme erfolgreich

Die Inobhutnahme eines Kindes ist rechtswidrig, wenn sie nicht erforderlich ist, weil die allein sorgeberechtigte Mutter mit einer Fremdunterbringung ohnehin einverstanden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und zudem klargestellt, dass der Vater in diesem Zusammenhang auch dann klagebefugt ist, wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden ist.