Unterbringungs-Genehmigung
(>Andere Kindschaftssachen / >Anordnung nach PsychKG) (>Bis 2009 / >Übergangsrecht)
(>Gesetzestexte im Zusammenhang)
Was sind familiengerichtliche Unterbringungs-Genehmigungs-Verfahren? >Dazu
Besonderheiten:
-Auslandsbezug:
-Grenzüberschreitende Unterbringung
-Beteiligung von Ausländern: Grds. keine Besonderheiten, AG Glückstadt FamRZ
1980,824.
-Haftung des Richters: Eine einstweilige Anordnung unterliegt nicht dem
Spruchrichterprivileg, aber eine Haftung setzt zumindest grobe Fahrlässigkeit voraus, BGH DRsp 2003/9762 = NJW 2003,3052 = FamRZ 2003,1541.
Sachrecht:
-Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
(>Geht es um Unterbringung mit Freiheitsentziehung?)
(>Freiheitsbeschränkende Maßnahmen)
-Wer hätte eine Genehmigung einzuholen?
-Wäre die Genehmigung zu erteilen?
-Unterbringung zur Begutachtung
Vorgehensfragen: >Dazu (Menü)