Vermögenssorge des Vormunds:
(Vorm23/34)
Autor: Brückel
Gilt ab 1.1.2023 [>Bis dahin]
Grundsätze und Ziele: >Dazu
Generelle Pflichten des Vormunds bei der Vermögenssorge:
-Vermögensverwaltung bei Erbschaft und Schenkung
-Bereithaltung von Verfügungsgeld
-Bargeldloser Zahlungsverkehr :
-Voraussetzungen für das Kreditinstitut
-Depotverwahrung und Hinterlegung von Wertpapieren
-Hinterlegung von Wertgegenständen auf Anordnung des Gerichts
Speziell Anzeigepflichten des Vormunds:
-bei der Geld- und Vermögensverwaltung
Genehmigungserfordernisse: >Dazu (Menü).
Befreite Vormundschaft: >Dazu
Aufsicht durch das Gericht: >Dazu (Menü)
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