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(>Besonderheit in Unterbringungssachen) 1. Kodifikation ab 1.1.2022: (>Übersicht) a. Grundregel: "Das Gericht hat ... einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen" (§ 158 I FamFG >Text). Das Jugendamt kommt insoweit (wegen Rollenkonflikts) nicht in Betracht, OLG Saarbrücken DRsp 2022/1786 = NZFam 2021,982 K = FamRZ 2022,471. b. Fachliche Eignung: (a) Grundsätze: (aa) Gesetzeslage: "Fachlich geeignet im Sinne des § 158 Absatz 1 ist eine Person, die Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder- und Jugendhilferechts, sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes hat und über kindgerechte Gesprächstechniken verfügt" (§ 158a I 1 FamFG >Text). (ab) Bedeutung: (aba) Rechtskenntnisse: Der Verfahrensbeistand hat über Grundkenntnisse zu verfügen, um den Verfahrensgegenstand und die rechtlichen Möglichkeiten [...]
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