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(>In Unterbringungsfällen) (>§ 158 FamFG im Kontext) (>Früher) 2. Die Pflichtfälle / 3. Die Regelfälle 1. Wann ist eine Beistandsbestellung zu prüfen? (>Übersicht) a. Gesetzeslage: "Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist" (§ 158 I FamFG). b. In welchen Fällen? 1) Je nach Verfahren: 1a) Gegenstand: Nur wenn es die "Person" des Kindes betrifft (§ 158 I FamFG). Begriff: >Dazu. Also nicht z.B. in Verfahren zur Vermögenssorge, Zöller[30.] 158 FamFG R.2. Dort könnte ein Verfahrensbeistand nicht einen ggf. erforderlichen Ergänzungspfleger (dazu) ersetzen, OLG Zweibrücken DRsp 2012/15118 = FamRZ 2012,1961. Eine zur Vermögenssorge erfolgte Bestellung ist rechtswidrig, OLG Hamm DRsp 2013/22035 = FamRZ 2014,600. 1b) Bei mehreren Kindern: Wenn es um [...]
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