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Gilt ab 1.1.2023 [>Bis dahin] 2. Bedarf es dann einer Entscheidung? 1. Bedarf das Kind eines Vormunds? a. Bei unklarem Personenstand: (a) Gesetzeslage: "Das Familiengericht hat die Vormundschaft für einen Minderjährigen anzuordnen und ihm einen Vormund zu bestellen, wenn ... 3. sein Familienstand nicht zu ermitteln ist" (§ 1773 I Nr.3 BGB >Text). (b) Bedeutung: (ba) Unklares Alter: Das Alter ist vom Richter zu schätzen, AG Freising FamRZ 2001,1317. Dafür gelten die allgemeinen Regeln der Amtsermittlung wie bei elterlicher Sorge (dazu). Bei Zweifeln an der Minderjährigkeit ist zugunsten des Betroffenen zu entscheiden und i.Zw. die Vormundschaft bis zum 31.12. des Geburtsjahrs anzuordnen, OLG Köln DRsp 2012/19325. Bei Volljährigen wäre ggf. das Betreuungsgericht einzuschalten. (bb) Unklarer Familienstand: Dies ist der Fall, solange sich nicht klären lässt, ob zur Ausübung der elterlichen Sorge berechtigte Angehörige vorhanden sind, also insbesondere bei [...]
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