Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>§ 104 FamFG im Kontext) 1. Anwendbarkeit: Die folgenden Regeln gelten nur ausnahmsweise, da bei Erwachsenen das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (ESÜ) und bei Minderjährigen grds. das KSÜ (dazu) vorgeht (§ 97 FamFG >Text). 2. Bei Unterbringung nach PsychKG (dazu): a. Gesetzeslage: "Die Absätze 1 und 2 sind im Fall einer Unterbringung nach § 312 Nr.3 nicht anzuwenden" (§ 104 III FamFG). b. Bedeutung: (a) Anwendbar? Ob nur der unmittelbare Fall des § 312 Nr.3 FamFG (Text) (Unterbringung Volljähriger) gemeint ist oder auch die Fälle der Verweisung auf § 312 Nr.3 durch § 151 Nr.7 (Text) i.V.m. § 167 I FamFG (Text) bei Minderjährigen, ist unklar. Für eine Anwendbarkeit nur bei Erwachsenen: Althammer IPRax 2009,385, Zöller[30.] 104 FamFG R.2, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 104 FamFG R.1; danach gilt bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung von Kindern § 105 FamFG (dazu) direkt, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 104 FamFG R.1. (b) Was würde bei [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen