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(Materielles Übergangsrecht: >WH/ >Güterrecht) (>Bei Streit über die Zuständigkeit) 1. Wann ist das neue Recht in Kraft getreten? a. Grundsätze: (a) Stichtag 1.9.2009: "Dieses Gesetz tritt .. am 1. September 2009 in Kraft; gleichzeitig treten das FGG und .. außer Kraft" (Art.112 FGG-RG), BT-Drs.16/6308, 16/9733, 16/9831. Das Gesetz wurde verkündet am 17.12.2008, BGBl.2008 I 2586. (b) Stichtag 1.9.2010: >s.u.. b. Besonderheiten: (a) VA: Das FGG-RG wurde vorab geändert durch das VAStrRefG (dazu). (b) WH, Güterrecht, Vormundschaft: Gesonderte Änderung (dazu) zum 1.9.2009. c. Bei Irrtum: Wenn der Anwalt über die Anwendbarkeit neuen Rechts irrt, ist keine Wiedereinsetzung zu gewähren, auch wenn er sich auf eine Mindermeinung beruft, OLG Hamm FamRZ 2010,1839 LS. 2. Für welche Verfahren gilt es? a. Bei Erst-Verfahren: (s.u.: >Bei Rechtsmitteln />Bei Folgeverfahren) (a) Grundsätze: (s.u.: >Ausnahmen />Speziell VA) (aa) Gesetzeslage: (aaa) [...]
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