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(FG-Verfahren / Hauptmenü ) (>FG-Sache? / >Menü FG-Verfahren / >Adoption) (>Ablauf im Verbund / >Ablauf in Streitverfahren) (Früher: >Sorge-Verf./ >Umgangs-Verf./ >VA-Verf./ >WH-Verf.) 2. Einleitung des Verfahrens / 3. Erste Maßnahmen des Gerichts / 4. Fortgang des Verfahrens / 5. Entscheidung / 6. Nach der Entscheidung 1. Grundlagen: a. Welche Verfahrensnormen gelten? (a) Grundsatz: Die Regeln des FamFG. (b) Für alle Gegenstände: Für alles, was nicht Familienstreitsache (§ 112 FamFG >dazu) oder Ehesache (§ 121 FamFG >dazu) ist, gelten die allgemeinen Regeln der §§ 1 bis 110 FamFG. (c) Außerdem für einzelne Gegenstände: Je nachdem, welchen Gegenstand das konkrete FG-Verfahren hat, gelten außerdem spezielle Verfahrensvorschriften (dazu). b. Zuständigkeitsfragen: >Dazu. c. Können die Parteien über den Gegenstand disponieren? (a) In Amtsverfahren (dazu): Nein. Dispositionen wären nur Anregungen und daher unverbindlich. (b) In [...]
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