Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Streitsache? / >Säumnis-Menü / >Säumnis bei Rechtsmitteln / >Einspruch) (>Früher) 1. In einer Streit-Folgesache im Verbund (Unterhalt oder Güterrecht >dazu): a. Grundsatz: Für die Säumnis in Folgesachen gilt § 130 FamFG (dazu) nicht, Löhnig FamRZ 2009,740. Stattdessen gelten über § 113 I 2 FamFG (Text) grds. allgemeine ZPO-Regeln (>Dazu), Löhnig FamRZ 2009,740. b. Ist eine Versäumnisentscheidung vor Scheidung möglich? Vorrangig ist im Verbund die Entscheidungseinheit (dazu): ein Versäumnisbeschluss ist nicht möglich, solange nicht der Scheidung stattgegeben wird (§ 142 I 2 FamFG >Text). Ein Teil-Versäumnisbeschluss vor Scheidung kommt nur in Betracht über vorgelagerte Stufen eines Stufenantrags (dazu) in einer Folgesache. c. Bei Säumnis anlässlich der Scheidung: (a) Ist ein "Beschluss und Versäumnisbeschluss" möglich? (aa) Bei Säumnis des Antragsgegners: Wenn er nicht anwaltlich vertreten ist oder zur Folgesache keinen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen