Mitteilungspflichten in Familiensachen:
(Verf09/195)
Autor: Brückel
(Grundregeln der Bekanntgabe von Entscheidungen: >FG-Sachen / >Im Übrigen)
Besondere Regeln gelten in folgenden Fällen:
-Ehe-/Lebenspartnersachen:
-Bei Antrag auf Aufhebung der Ehe
-Alle FG-Verfahren:
-Versorgungsausgleich: >Dazu
-Kindschaft:
-Bekanntgabe an das Jugendamt (>Bei Vormundschaft)
-Weitere Mitteilungen durch das Gericht
-Mitteilungspflichten des Standesamts:
-Bei unklarem Personenstand / Bei Waisen
-Abstammung: >Dazu
-Adoptionssachen:
-Wohnungszuweisung:
-Gewaltschutz:
-Unterbringung:
-Sonstige:
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