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(>Strafrecht) 3. Information an die Polizei 1. Rechtsgrundlagen: a. Gefahrenabwehr: Polizeigesetze der Länder (z.B. PolG NRW GV.NRW 2001,871), vgl. Hermann NJW 2002,3062. Übersichten: NJW 2002,3525, FPR 2002,641. b. Strafverfolgung: Im Übrigen gelten die allgemeinen Befugnisse der Polizei zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, u.a. bei Missachtung von Anordnungen (Straftat nach § 4 GewSchG >dazu) oder bei Stalking (Straftat nach § 238 StGB >dazu). c. Bei Führungsaufsicht: Hier können nach § 68b StGB Annäherungs- und Kontaktverbote ausgesprochen werden. Soweit hierbei der Umgang mit den Kindern beeinträchtigt wird, wären vom Familiengericht Regelungen zu treffen (dazu), OLG Bamberg DRsp 2011/10177 = NJW 2011,2151. 2. Polizeiliche Maßnahmen (hier nach PolG-NRW): a. Wann greift die Polizei ein? Zur Abwehr einer von S ausgehenden Gefahr (§ 34 I 1 PolG). Die Eingriffsschwelle ist hoch, Kay FPR 2005,29. Bei wechselseitiger Gewalt ist abzuwägen, Kay FPR [...]
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