Säumnis in Familiensachen
(>Früher)
Ist Vortrag verspätet? >Dazu
Liegt im Termin "Säumnis" vor? >Dazu
Was geschieht bei Säumnis in Familienverfahren?
-In Ehe-/ Lebenspartnerschaftsverfahren
-In Streitsachen (Folgesache oder isoliert)
-In FG-Sachen (Folgesache oder isoliertes Verfahren)
-In Verfahren der einstweiligen Anordnung
-Bei öffentlicher oder Auslandszustellung: Die Einspruchsfrist ist ggf. vom Gericht zu
bestimmen (§ 113 I 2 FamFG i.V.m. § 339 II, III ZPO): >Dazu.
-Kostenentscheidung (dazu): Für Ehe- und Streitsachen dürfte weiterhin gelten, dass der
Säumige die Kosten trägt; auch § 344 ZPO (Text) dürfte weiter gelten (§ 113 I 2 FamFG), dazu vgl. Schneider NJW 2019,556. Dass durch das VU das Kostenprivileg nach Nr.2111 Nr.3 GKG vereitelt wurde, bleibt außer Betracht, OLG Köln DRsp 2019/3305, LG Freiburg NJW 2019,1310.
Nachdem eine Versäumnisentscheidung erlassen wurde: (>Rechtsbehelfe generell)
-Rechtsbehelfe: (>Rechtsbehelfe generell)
-Wenn die Versäumnisentscheidung rechtswidrig war:
Dann muss trotzdem Einspruch eingelegt werden, Rahm/ Künkel VII R.320. Die mangelnde Rechtmäßigkeit wirkt sich aber bei der Kostenentscheidung aus (§ 344 ZPO >Text).
-Bei erneuter Säumnis: >Zweiter Säumnisbeschluss