Sachverhaltserfassung in FG-Sachen:
(Verf09/147)
Autor: Brückel
(>FG-Sache? / >Säumnis-Menü / >In Ehesachen / >In Streitsachen) (>Früher)
Ermittlung des Sachverhalts:
-Grundsatz: Amtsermittlung (>Eilverfahren)
-Mitwirkungspflichten der Beteiligten
-Mitteilungspflichten von Gerichten und Behörden
-Verfahrensleitung des Gerichts/ Hinweise
Verhandlung:
-Erörterungstermin/ Ladung/ Vertagung pp. (grds. nichtöffentlich, § 170 S.1 GVG >dazu)
-Säumnis (dazu):
-Nach Anordnung persönlichen Erscheinens
-Bei der persönlichen Anhörung
-Ansonsten: Säumnis ist als solche folgenlos, kann aber gewürdigt werden (dazu).
Beweisrecht:
-Besonderheiten bei Kindschaft
© copyright 2024 - Deubner Verlag, Köln