(Scheidungsverfahren / Rechtsmittel / Hauptmenü ) (>RM-Entscheidung / >Kostenentscheidung / >Rechtsmittel in allen Ehesachen) (>Rechtsmittelverzicht) (>Früher) Bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Analog (§ 270 I 1 FamFG >Text). 3. Nach Abweisung der Scheidung / 4. Nach Scheidung (>Erweiterung / >Anschließung) 1. Welche Regeln sind zu beachten? a. In Neuverfahren: (a) Sonderregeln nur für Scheidungs- und Folgesachen (dazu): (aa) Grundsätze: Hier gelten die Besonderheiten der §§ 143 ff FamFG (s.u. 2. bis 4.). (ab) Bei Abtrennung von Folgesachen: Wenn eine Abtrennung gerügt wird: >Dazu. (b) Regeln für alle Eheverfahren (dazu): Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 117 f FamFG für Rechtsmittel in Ehesachen (dazu). (c) Basisregeln für alle Familiensachen: Soweit danach keine vorrangigen Bestimmungen eingreifen, gelten die §§ 58 bis 75 FamFG über Rechtsmittel (arg. § 113 I 1 ZPO >Text): >Dazu. b. In Altverfahren (dazu): Hier gelten [...]