Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Einspruch pp.) (>§ 330 ff ZPO im Kontext) 2. Grds. säumig? / 3. Säumnis in besonderen Verfahrenssituationen (>Zweites VU) 4. Kosten 1. Grundlagen: a. Besonderheiten in Familiensachen: Die nachfolgenden ZPO-Regeln gelten über § 113 I 2 FamFG (Text) uneingeschränkt in isolierten Streit-Verfahren (dazu) und teilweise auch im Eheverbund. Zu beachten ist aber die geänderte Terminologie (dazu): daher ergeht hier nicht mehr ein VU gegen eine Partei, sondern ein "Versäumnisbeschluss" gegen einen "Beteiligten". b. Säumnisentscheidung nach ZPO-Regeln? (a) Zulässig? Bei Säumnis (s.u.) kann ein Versäumnisurteil nach §§ 330, 331 ZPO (Text) bzw. eine Aktenlageentscheidung nach §§ 331a (Text), 251a (Text) ZPO (hierzu BGH DRsp 2001/16236 = NJW 2002,301) ergehen, gegen den Beklagten aber nur dann, wenn die Klage schlüssig ist (§ 331 I 1 ZPO), die Einlassungsfrist (§ 274 III ZPO >Text) gewahrt ist und das Vorbringen rechtzeitig (§ 132 ZPO >Text) [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen