Update-Info: Was ist neu hinzugekommen?
Was ist neu im Februar 2024?
a. Im vergangenen Monat (4.1.2024 bis 1.2.2024) wurden für Sie gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 1.2.2024):
- Teil I: Nr. 2 bis Nr.28
- Teil II: Nr. 1 bis Nr.36
(b) Zeitschriften (= Stand vom 1.2.2024):
- FamRZ: Heft 2 bis 3
- NJW: Heft 3 bis 6
- NJW-RR: Heft 1 bis 2
- NZFam: Heft 2 bis 3
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 1.2.2024.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 1.2.2024.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2024 waren bis zum 1.2.2024 bereits 1.269 Gerichtsentscheidungen im Volltext verfügbar, so dass seit dem 4.1.2024 allein in DRsp 1.269 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 1.2.2024.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 4.1.2024 sind in "Familienrecht per Mausklick" 82 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (68. Edition) 82 Entscheidungen.
Erfasst sind damit bereits 4 Entscheidungen aus 2024 sowie 934 aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 16.1.2024 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG v. 31.10.2023 - 1 BvR 571/23 = DRsp 2024/432: Den Kindern des Annehmenden ist
vor einer Adoption rechtliches Gehör zu gewähren, was eine Information über den dafür bedeutsamen Sachverhalt und die Möglichkeit einer Stellungnahme im Hinblick auf § 169 FamFG bedingt (>Adop/11).
- BGH v. 06.12.2023 - XII ZB 485/21 = DRsp 2024/986: Eine Ersetzung der Einwilligung des
nichtehelichen Vaters in eine Adoption kommt nur dann in Betracht, wenn der Vater das Scheitern eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu verantworten hat und die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (>Adop/12).
- BGH DRsp 2024/419: Für die einfache Signatur eines Schriftsatzes genügt es, wenn am
Ende des Schriftsatzes der Name des Verfassers maschinenschriftlich wiedergegeben ist (>Verf09/173).
- BGH v. 18.10.2023 - XII ZB 197/23: Eine festgestellte Betragsabweichung bei § 51
VersAusglG muss sich aus einer nachträglich eingetretenen Wertänderung des Anrechts ergeben, nicht aber aus einem Fehler in der Ausgangsentscheidung oder einer veränderten Berechnungsweise (>VA09/78).
- BFH DRsp 2024/655: Die Beteiligten müssen selbst dafür sorgen, dass sie technisch dazu in
der Lage sind, einer Video-Verhandlung in Bild und Ton zu folgen und Verfahrenshandlungen vorzunehmen (>Verf/271).
- OLG Hamm DRsp 2024/88: Ein Verfahren nach § 1666 BGB kann sich erledigen durch Tod
oder Eintritt der Volljährigkeit, nicht aber durch Wegfall der Gefährdung (dann wäre stattdessen auszusprechen, dass Maßnahmen nicht veranlasst sind) (So09/4).
- OLG Stuttgart DRsp 2024/101: Das Eingreifen des Härtegrundes nach § 1568 BGB setzt
voraus, dass durch die Scheidung selbst solche atypischen Folgen verursacht würden, dass sich die Situation des Kindes durch ein Absehen vom Scheidungsausspruch verbessern würde (>Sch/22).
- OVG NRW DRsp 2024/123: Die Vorschriften über das beA sind auch für einen Anwalt
verpflichtend, der in eigener Sache tätig wird; dies gilt jedenfalls dann, wenn er bei Gericht ausdrücklich als Rechtanwalt auftritt (>Verf09/173).
- OLG Hamburg DRsp 2024/335: Wenn bei einer Kinderrentenversicherung die
bezugsberechtigte Ehefrau zum planmäßigen Leistungsbeginn 96 Jahre alt sein wird, ist die Rentenversicherung nicht im VA zu berücksichtigen (>VA09/30).
- OLG Celle DRsp 2024/775: Die Kostenhaftung des Entscheidungsschuldners kann erst
geltend gemacht werden, wenn die ihr zugrundeliegende Kostengrundentscheidung wirksam geworden und weiterhin wirksam ist (>Kost09/18).
- OLG Hamburg FamRZ 2024,207: Wenn ein Säugling 10 Tage nach seiner Geburt gegen den
Willen der Mutter in Obhut genommen wird, hat er noch keinen gewöhnlichen Aufenthalt (>Int/50).
- OLG Celle NZFam 2024,132: Wird von einem falschen Heiratsdatum ausgegangen, kann dies
nicht berichtigt werden; die Wirksamkeit der Scheidung wird aber nicht beeinträchtigt (>Verf09/13).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Dezember 2023 (Veröffentlichungsstand vom 1.2.2024).
(b) Gesetze: Keine familienrechtlich relevanten.
(c) Unterhaltsleitlinien 2024: Eingearbeitet wurden nun auch die nachgelieferten Leitlinien der Oberlandesgerichte Celle, Hamm, Koblenz und zuletzt Oldenburg.
Was war neu im Januar 2024?
a. Im vergangenen Monat (04.12.2023 bis 4.1.2024) wurden für Sie gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 4.1.2024):
- Teil I: Nr. 338 bis 415 + 1
- Teil II: Nr. 329 bis 353
(b) Zeitschriften (= Stand vom 4.1.2024):
- FamRZ: Heft 24 + Heft 1
- NJW: Heft 50 bis 52 + Heft 1 bis 2
- NJW-RR: Heft 23 bis 24
- NZFam: Heft 24 + Heft 1
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 4.1.2024.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 4.1.2024.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 4.1.2024 bereits 17.160 Gerichtsentscheidungen im Volltext verfügbar, so dass seit dem 4.12.2023 allein in DRsp 1.497 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 4.1.2024.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 4.12.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 72 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (67. Edition) insgesamt 270 Entscheidungen.
Erfasst sind damit bereits 858 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 1.12.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG v. 17.11.2023 - 1 BvR 1076/23 = DRsp 2024/423: Die Sorgeentscheidung darf nicht
die Sanktionierung von Fehlverhalten eines Elternteils bezwecken, aber dessen Fehlverhalten (incl. verhängter Ordnungsmittel) kann im Rahmen der am Kindeswohl orientierten Abwägung aller Umstände zu berücksichtigen sein (>So/33.1).
- OLG Hamm DRsp 2023/16268: Die Auswahl der geeigneten Variante der modifizierten
Ertragswertmethode für die Bewertung einer Praxis ist dem gerichtlichen Sachverständigen zu überlassen (>Gü/62).
- OLG Schleswig DRsp 2023/16355: Dem Elternteil, der im paritätischen Wechselmodell die
Barunterhaltsinteressen des Kindes verfolgt, steht ein Wahlrecht zu, ob er eine Entscheidung nach § 1628 BGB beantragt oder auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers hinwirkt (>Unt/86).
- OLG Frankfurt DRsp 2023/16407: Ein "Nachstellen" nach dem GewSchG setzt voraus, dass
eine Kontaktaufnahme unmissverständlich abgelehnt wird, ein Bemühen um Vermeidung von Kontakten genügt nicht (>Gew/6).
- OLG Köln NZFam 2023,1147: Schließen die Beteiligten im EA-Verfahren auf Unterhalt einen
Vergleich auch zur Hauptsache, so ergibt sich neben dem Verfahrenswert für die EA ein Vergleichsmehrwert in Höhe des Hauptsacheanspruchs (>Kost09/33).
- OLG Hamm DRsp 2023/16448: Wenn der Umgang befristet ausgeschlossen wird, ist das
Umgangsverfahren nach Fristablauf von Amts wegen fortzuführen (>Ug/25).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/16615: Ein ausnahmsweiser Ausgleich scheidet wegen
Unwirtschaftlichkeit aus, wenn die geringe Differenz der beiderseitigen gleichartigen Anrechte außer Verhältnis zu den bei Ausgleich anfallenden Teilungskosten steht (>VA09/58).
- VG Karlsruhe DRsp 2023/16734: Eine von Deutschland aus per Videokonferenz vor einem
Standesbeamten in Utah (USA) geschlossene Ehe genügt nicht den Anforderungen der §§ 1310 I 1, 1311 S.1 BGB an eine wirksame Eheschließung eines Deutschen (>Int/77).
- OLG Stuttgart DRsp 2023/16831: § 31 VersAusglG setzt nicht voraus, dass der Tod eines
Ehegatten zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem das VA-Verfahren bereits anhängig war; aus welchem Grund der VA zu Lebzeiten eines Ehegatten nicht durchgeführt wurde, ist unerheblich (>VA09/72).
- OLG Frankfurt DRsp 2023/17019: Maßgebend im VA ist diejenige Bezugsgröße, die in der
Anwartschaftsphase den individuellen Anwartschaftserwerb des Mitglieds verkörpert (>VA09/38).
- BFH DRsp 2023/17142: Der Antrag auf Kindergeld muss nicht unterschrieben sein und kann
daher auch per E-Mail gestellt werden (>Unt/640).
- AG Bergisch Gladbach FamRZ 2024,42: Im Hinblick auf § 1610a BGB hat G ggf. zu
beweisen, dass die Kosten der schädigungsbedingten Aufwendungen von S geringer als die Höhe der bezogenen Sozialleistungen sind (>Unt/353).
- OLG München FamRZ 2024,53: Eine Beurkundung mit einem offenen oder diversen
Geschlechtseintrag setzt voraus, dass sicher feststeht, dass eine Zuordnung zu weiblich oder männlich nicht möglich ist (>Verf/69).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich November 2023 (Veröffentlichungsstand vom 4.1.2024 ).
(b) Neue Düsseldorfer Tabelle: Ab dem 1.1.2024 gelten neue Zahlen für den Unterhalt minderjähriger (>Ext/24) und volljähriger (>Ext25) Kinder - jeweils mit Anrechnungstabellen zum Kindergeld - einschließlich aktualisierter Anmerkungen (>Ext/26).
(c) Unterhaltsleitlinien 2024: Eingearbeitet wurden die bereits vorliegenden neuen Leitlinien der folgenden Oberlandesgerichte: Bamberg, Berlin, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Karlsruhe, Köln, München, Naumburg, Nürnberg, Rostock, Saarbrücken, Schleswig, Stuttgart, Thüringen, Zweibrücken.
Bei Redaktionsschuss noch nicht verfügbar waren neue Leitlinien der Oberlandesgerichte Celle, Hamm, Koblenz und Oldenburg.
(d) Tabelle: Die tabellarische Zusammenstellung der Sätze für Selbstbehalt und Mindestbedarf von Ehegatten wurde auf die Beträge für das Jahr 2024 umgestellt: >Dazu.
(e) Verfahrenskostenhilfe: Ab dem 1.1.2024 gelten neue Freibeträge zu § 115 ZPO (>Verf/153).
(f) Gesetze:
(da) Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Mit Änderungen u.a. in ZPO (dazu), BGB (dazu) und EStG (dazu) aber ohne familienrechtliche Relevanz.
Was war neu im Dezember 2023?
a. Im vergangenen Monat (02.11.2023 bis ) wurden für Sie gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 4.12.2023):
- Teil I: Nr. 294 bis 337
- Teil II: Nr. 315 bis 328
(b) Zeitschriften (= Stand vom 4.12.2023):
- FamRZ: Heft 22 bis 23
- NJW: Heft 45 bis 49
- NJW-RR: Heft 21 bis 22
- NZFam: Heft 22 bis 23
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 3.12.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 4.12.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 4.12.2023 bereits 15.663 Gerichtsentscheidungen im Volltext verfügbar, so dass seit dem 2.11.2023 allein in DRsp 1.792 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 4.12.2023 .
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 2.11.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 108 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (67. Edition) insgesamt 198 Entscheidungen.
Erfasst sind damit bereits 794 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 23.11.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BGH v. 10.10.2023 - XI ZB 1/23 = DRsp 2023/14319: Zur Glaubhaftmachung einer auf
technischen Gründen beruhenden vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument kann ein Screenshot ausreichen (>Verf09/173).
- BGH v. 20.09.2023 - XII ZB 177/22 = DRsp 2023/14321.: Ein im Unterhaltsverfahren
abgegebenes Anerkenntnis kann widerrufen werden, wenn ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund im Sinne von § 238 FamFG gegeben ist (>ZPO/41).
- BGH v. 20.09.2023 - XII ZB 177/22 = DRsp 2023/14321: Der Unterhalt des Kindes beinhaltet
keine gleiche Teilhabe am Elterneinkommen, insbesondere keine Teilhabe am Luxus der Eltern, und dient nicht der Vermögensbildung des Kindes (>Unt/239).
- BAG DRsp 2023/7216: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur
privaten Nutzung, ist dies i.d.R. eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug; dessen Wert ist grds. mit 1% des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bestimmen (>Unt/310).
- OLG Bamberg DRsp 2023/13986: Die Unzulässigkeit einer Verfahrenswertbeschwerde steht
einer Abänderung von Amts wegen nicht entgegen, da § 55 III FamGKG das Ziel verfolgt, dass der Verfahrenswert zutreffend festgesetzt wird (>Kost09/52).
- OLG Stuttgart DRsp 2023/13998: Eine ausländische Entscheidung verstößt nicht gegen den
anerkennungsrechtlichen ordre public, wenn im Fall einer nach dem ausländischen Recht zulässigen freiwilligen Leihmutterschft die Elternschaft dem genetischen Vater und dessen Ehefrau unter Ausschluss der Leihmutter zugewiesen wird (>Abst/24).
- KG DRsp 2023/14169: Bei unbegleiteten Minderjährigen kommt ein gewöhnlicher Aufenthalt
in einer Aufnahmeeinrichtung in Betracht (>So/50).
- OLG Frankfurt DRsp 2023/14210: In Deutschland gilt das deutsch-iranische
Niederlassungsabkommen grds. mit Vorrang vor der EuGüVO (>Int/79).
- OLG Karlsruhe NZFam 2023,1027: Nähe zur Szene der "Reichsbürger" begründet jedenfalls
dann keine Gefährdung des Kindeswohls, wenn eine glaubhafte Distanzierung vorliegt und keine ideologisch indoktrinierte politische Grundeinstellung besteht (>So/27).
- OLG Frankfurt NZFam 2023,1043: S kann sich auf die Rechtsverfolgungssperre nach § 7a
UVG im vereinfachten Verfahren auch noch erstmals in der Beschwerdeinstanz berufen (>Unt/614).
- OLG Köln DRsp 2023/14591: Ein entführtes Kind muss nicht in ein Kriegsgebiet
zurückgeführt werden, aber das kann 2023 nicht ohne Weiteres für die gesamte Ukraine angenommen werden, häufiger Sirenenalarm genügt dazu nicht (>Int/151).
- AG Landau/Isar NZFam 2023,1088 K: Die Genehmigung einer Unterbringung setzt nicht
voraus, dass ein Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung verfügbar ist; es ist Aufgabe der Kommune, einen Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung freier Träger zu erlangen oder selbst eine geeignete Einrichtung zu schaffen (>UGen09/6).
- OLG Koblenz NZFam 2023,1091 K: Ein Anspruch auf weitere Ausbildung nach Abitur und
Lehre besteht dem Grunde nach auch dann, wenn sich die Begabung für ein Studium erst während der Lehre herausstellt (>Unt/669).
- KG DRsp 2023/15635: Die Zuweisung der Ehewohnung ist grds. nur dann am Kindeswohl
auszurichten, wenn der Elternteil künftig zusammen mit dem Kind in der ehemaligen Ehewohnung leben möchte, (>WH09/18).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/15650: Der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten
bei stationärer Behandlung des Kindes außer bei psychiatrischer oder gynäkologischer Indikation (>Ug/8).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Oktober 2023 (Veröffentlichungsstand vom 4.12.2023).
(b) Gesetze:
(ba) Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze: u.a. mit Änderungen im BGB (dazu), und EGBGB (dazu), aber ohne familienrechtliche Relevanz.
(bb) Mindestlohnanpassungs-VO: >Dazu.
(bc) Versorgungsausgleich: Ab dem 1.1.2024 gelten neue Bezugsgrößen (>VA/174),
ferner gelten dann neue Umrechnungsfaktoren in Beiträge (>VA/175) und in Entgeltpunkte (>VA/176).
(bd) Mindestunterhaltsverordnung: Die Beträge werden zum 1.1.2024 nochmals erhöht (>Unt/237.1).
Was war neu im November 2023?
a. Im vergangenen Monat (02.10.2023 bis 2.11.2023) wurden für Sie gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 2.11.2023):
- Teil I: Nr. 263 bis 293
- Teil II: Nr. 280 bis 314
(b) Zeitschriften (= Stand vom 2.11.2023):
- FamRZ: Heft 20 bis 21
- NJW: Heft 41 bis 44
- NJW-RR: Heft 19 bis 20
- NZFam: Heft 20 bis 21
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 2.11.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 2.11.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 2.11.2023 bereits 13.871 Gerichtsentscheidungen im Volltext verfügbar, so dass seit dem 2.10.2023 allein in DRsp 1.402 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 2.11.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 2.10.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 90 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (67. Edition) insgesamt 90 Entscheidungen.
Erfasst sind damit bereits 695 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 18.10.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG v. 05.09.2023 - 1 BvR 1691/22 = FamRZ 2023,1798: Auch eine
Herausgabeentscheidung (§ 1632 I BGB) kann nach § 1696 I BGB abgeändert werden (>Ki09/30).
- BGH v. 13.9.2023 - XII ZB 400/22 = DRsp 2023/12978: Zur Berücksichtigung von
hinausgeschobenen Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile in Long-Term-Incentive-Programmen regullierter Vergütungssysteme im Güterrecht (>Gü/41).
- BGH v. 30.08.2023 - XII ZB 48/23 = DRsp 2023/13308. Wenn die Mutter gestorben ist, entfällt
das Zustimmungserfordernis; für die Wirksamkeit der Anerkennung der Vaterschaft genügt dann die Zustimmung des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters (>Ki/16).
- BGH v. 23.08.2023 - XII ZB 202/22 = DRsp 2023/13534: Für die Ermittlung von Ehezeitanteil
und Ausgleichswert ist die tatächlich bezogene Rente maßgeblich, auch soweit sie unter Zurechnung der gemäß § 307d SGB VI gewährten pauschalen Zuschläge (Mütterrente) gebildet wurde (>VA09/78).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/12488: Wenn die Altersversorgung aus einem Mix aus
konventionellem Deckungskapital und Fondsguthaben besteht, ist eine Verzinsung nur anzuordnen, soweit der zu zahlende Kapitalbetrag auf dem gebildeten Deckungskapital nebst Bewertungsreserven beruhl (>VA09/55).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/12491: Wenn im Umgangsverfahren ein Zeitraum ungeregelt
geblieben ist, kann dies so vom Gericht nicht beabsichtigt gewesen sei, so dass eine berichtigungsfähige offenbare Unrichtigkeit vorliegt (>Verf09/168).
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/12580: Dass die Mutter im Rahmen eines
Opferschutzprogramms:wegen sexueller Übergriffe des Vaters an einen geheimen Ort umgezogen ist, steht einer Übertragung der Sorge auf die Mutter nicht entgegen (>So/30).
- OVG Lüneburg FamRZ 2023,1615: Die bloße Stellvertretung in der Erklärung bei einer
Handschuhehe verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (>Int/77).
- OLG Karlsruhe FamRZ 2023,1633: Riester-Renten und Rürup-Renten sind i.S.v. § 18
VersAusglG nicht gleichartig (>VA09/58).
- OLG Oldenburg DRsp 2023/3237: Statt eines Ausschlusses des Umgangs könnte es dem
inhaftierten Vater gestattet werden, sein Kind einmal im Monat im Beisein eines Justizbediensteten halbstündig beim Spielen oder Schlafen zu beobachten (>Ug/33).
- OLG München FamRZ 2023,1727: Energiepreispauschale und Inflationsausgleich sind bei
VKH kein Einkommen (>Verf/156).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich September 2023 (Veröffentlichungsstand vom 2.11.2023).
(b) Gesetze:
(ba) VRUG: Mit Änderungen u.a. in ZPO (dazu), BGB (dazu), EGBGB (dazu) und RVG (dazu) nebst VV (dazu), aber ohne familienrechtliche Relevanz.
(bb) Gebäudeenergiegesetz: Mit Anderungen u.a. im BGB (dazu), aber ohne familienrechtliche Relevanz.
(bc) Sozialhilfe: Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für 2024 (dazu).
Was war neu im Oktober 2023?
a. Im vergangenen Monat (hier 23.8.2023 bis 2.10.2023 - mit Nachlieferung nach Erholungsurlaub) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 2.10.2023):
- Teil I: Nr. 202 bis 262
- Teil II: Nr. 210 bis 279
(b) Zeitschriften (= Stand vom 2.10.2023):
- FamRZ: Heft 16 bis 19
- NJW: Heft 32 bis 40
- NJW-RR: Heft 15 bis 18
- NZFam: Heft 16 bis 19
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 2.10.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 2.10.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 2.10.2023 bereits 12.469 Gerichtsentscheidungen im Volltext verfügbar, so dass seit dem 23.8.2023 allein in DRsp 1.738 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum .
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 23.8.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 123 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (66. Edition) insgesamt 320 Entscheidungen.
Erfasst sind damit inzwischen 1.170 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie bereits 610 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 19.9.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG FamRZ 2023,1542: Dass von einer wegen des Besitzes oder Konsums
kinderpornografischer Medien auffällig gewordenen Person eine schwere Kindeswohlgefährdung ausgehen kann, ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil "lediglich" 12% dieser Personen tatsächlich sexuelle Missbrauchshandlungen ("hands-on-Delikte") begehen (>Ug/31).
- BGH v. 06.09.2023 - IV ZB 4/23 = DRsp 2023/12328: Der Anwalt hat seinem Mitarbeiter
konkret vorzugeben, an welcher Stelle innerhalb der benutzten Software die elektronische Eingangsbestätigung zu finden ist, wie sie aufgerufen und überprüft werden kann und welchen Inhalt sie haben muss (>Verf09/173).
- BGH v. 02.08.2023 - XII ZB 432/22 = DRsp 2023/11497: Eine fehlerhafte Bezeichnung der
angegriffenen Entscheidung ist unschädlich, wenn das Rechtsmittelgericht aufgrund sonstiger Angaben dazu in der Lage ist, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen (>Verf09/89).
- BGH v. 05.07.2023 - XII ZB 155/20 = DRsp 2023/11118: Die Ausschlussfrist zur
Neubestimmung des Kindesnamens bei nachträglicher gemeinsamer Sorge beginnt mit der Abgabe der Sorgeerklärungen und ist nicht von der Kenntnis der Eltern abhängig (>Nam/7).
- BGH v. 31.05.2023 - XII ZB 274/21 = DRsp 2023/11073: Wenn die Ehe auf Antrag des einen
Ehegatten aufgehoben wird, kann sich für den anderen (aus einem anderen Grund ebenfalls die Aufhebung beantragenden) Ehegatten eine eigenständige Beschwer ergeben (>Verf09/87).
- BGH v. 21.3.2023 - 6 StR 19/23 = DRsp 2023/11665: Das Strafgericht muss die materielle
Rechtmäßigkeit der Anordnung nach § 1 GewSchG überprüfen und deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellen (>Gew09/11).
- OLG Hamm DRsp 2023/10760: Der Ausgleich des Grundrentenzuschlags kann
unwirtschaftlich sein, wenn sicher prognostiziert werden kann, dass G wegen § 97a SGB VI nie eine Rente aus den übertragenen Entgeltpunkten erhalten wird (>VA09/26).
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/10763: Eine Entziehung der Sorge ist trotz Alkoholismus nicht
erforderlich, wenn die Mutter problembewusst ist und einer Fremdunterbringung des Kindes zustimmt (>So/23).
- OLG Frankfurt DRsp 2023/10983: Soldaten auf Zeit sind von der Rentenversicherungspflicht
befreit, bis sie nach Ablauf der Dienstzeit und unversorgtem Ausscheiden vom Dienstherrn in der GRV nachversichert werden (>VA09/45).
- OVG Berlin-Brandenburg FamRZ 2023,1461: Ein Mann kann in Syrien bis zu 4 Frauen
heiraten; das verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (>Int/18).
- OLG Hamm DRsp 2023/12316: Zur Konkurrenz eines in Deutschland eingereichten
Scheidungsantrags mit einem in der Schweiz rechtshängig gemachten Antrag (>Int/34).
Was war neu im September 2023?
a. Im vergangenen Monat (1.8.2023 bis 22.8.2023 - vorgezogen wegen Erholungsurlaubs) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 22.8.2023):
- Teil I: Nr. 202 bis 218
- Teil II: Nr. 210 bis 238
(b) Zeitschriften (= Stand vom 22.8.2023):
- FamRZ: Heft 16
- NJW: Heft 32 bis 34
- NJW-RR: Heft 15
- NZFam: Heft 16
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 22.8.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 22.8.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 22.8.2023 bereits 10.731 Gerichtsentscheidungen im Volltext verfügbar, so dass seit dem 1.8.2023 allein in DRsp 970 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 22.8.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 4.7.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 71 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (66. Edition) 197 Entscheidungen.
Erfasst sind damit inzwischen 1.163 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie bereits 495 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 8.8.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BGH v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23 = DRsp 2023/10530: Grundrenten-Entgeltpunkte sind grds.
auch dann ausgleichsreif, wenn G bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht und es nach seinen aktuellen Verhältnissen zu einer Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI käme (>VA09/26).
- OLG Frankfurt DRsp 2023/10107: Altersrenten sind ausnahmsweise kein Surrogat für
Mitarbeit in der Ehe, wenn S noch erwerbstätig ist und G bereits eine Altersrente bezieht, auf die sich der VA ausgewirkt hat (>Unt/337).
- OLG Stuttgart DRsp 2023/10237: Jedenfalls nach Ablauf des Trennungsjahrs (dazu)
entspricht bei hälftigem Miteigentum grds. eine Nutzungsvergütung in Höhe der Hälfte des objektiven Mietwerts der Billigkeit, aber insbesondere im Hinblick auf die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse kann die Entschädigung niedriger liegen oder ganz entfallen (>WH/63).
- OLG Hamburg DRsp 2023/10368. Wenn der Billigungsbeschluss zum Umgang keinen
vollstreckungsfähigen Inhalt hat, muss auch der gebilligte Vergleich zugestellt werden (>Verf09/186).
- OLG Köln FamRZ 2023,1276: Ein herablassendes, degradierendes oder negatives Verhalten
ist kein zwingend notwendiges Merkmal einer Zerrüttung, versöhnliche Umgangsformen stehen grds. nicht entgegen (>Sch/13).
- OLG Zweibrücken FamRZ 2023,1279: Das Familienstammbuch ist Haushaltsgegenstand
(>WH/19).
- OLG München NZFam 2023,756: Wenn S bei gesteigerter Haftung nicht den Mindest-
unterhalt aufbringen kann, ist eine Nebentätigkeit geschuldet; daraus erzielte Einkünfte sind bis zur Deckung des Mindestunterhalts einzusetzen und insoweit nicht überobligatorisch (>Unt/392).
- KG NJW-RR 2023,981: Das Sorge-Überprüfungsverfahren nach § 166 II FamFG wird in der
ursprünglichen Akte unter deren Aktenzeichen geführt (>So09/5).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/10524: Für Auflagen an das Jugendamt fehlt dem Gericht die
Anordnungskompetenz (>So/123).
- OLG Hamm DRsp 2023/10555: Wenn ein Anwalt den Beteiligten bereits im VKH-
Bewilligungsverfahren vertreten hat, ist auch im Überprüfungsverfahren an ihn zuzustellen, außer wenn ein anderer Anwalt seine Bevollmächtigung angezeigt hat, selbst wenn dieser nicht beigeordnet wurde (>Verf/218).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Juli 2023 (Veröffentlichungsstand vom 22.8.2023).
(b) Gesetze:
(ba) Gesetz .. sowie zur Änderung des EGBGB (dazu): Hier nicht relevant.
Was war neu im August 2023?
a. Im vergangenen Monat (4.7.2023 bis 1.8.2023) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 1.8.2023):
- Teil I: Nr. 173 bis 201
- Teil II: Nr. 146 bis 209
(b) Zeitschriften (= Stand vom 1.8.2023):
- FamRZ: Heft 14 bis 15
- NJW: Heft 28 bis 31
- NJW-RR: Heft 13 bis 14
- NZFam: Heft 14 bis 15
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 1.8.2023 .
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 1.8.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 1.8.2023 bereits 9.761 Gerichtsentscheidungen im Volltext verfügbar, so dass seit dem 4.7.2023 allein in DRsp 1.339 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 1.8.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 4.7.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 126 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (66. Edition) 126 Entscheidungen.
Erfasst sind damit inzwischen 1.154 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie bereits 436 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 21.7.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- EuGH DRsp 2023/8784: Die Zuständigkeit des Gerichts eines Mitgliedstaats für die
Entscheidung über einen Antrag auf Auflösung der Ehe ist nach Art.3 I a) Strich6 EG-VO 2201/2003 davon abhängig, dass der Antragsteller, der Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats ist, den Nachweis erbringt, dass er seit mindestens 6 Monaten unmittelbar vor Einreichung seines Antrags einen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat erworben hat (>Int/62).
- BGH v. 14.06.2023 - XII ZB 517/22 = DRsp 2023/9863: Zur Frage, ob und auf welchem Wege
eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde nachträglich ggf. doch zugelassen werden könnte (>Verf09/96).
- BGH v. 31.05.2023 - XII ZB 190/22 = DRsp 2023/8707: § 7a UVG untersagt nicht nur die
Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger, und zwar für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind (>Unt/614).
- BGH v. 25.05.2023 - V ZR 134/22 = DRsp 2023/9453: Wenn der Anwalt die zulässige
Ersatzeinreichung veranlasst hat, ist er nicht mehr gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen (Verf09/173).
- BGH v. 03.05.2023 - XII ZB 442/22 = DRsp 2023/8655: Ausnahmsweise kann die Vollmacht
eines Anwalts von Amts wegen geprüft werden, wenn das Gericht begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Vollmacht hat (>Verf09/134).
- OLG Köln DRsp 2023/8715: Über die Behauptung einer Unterhaltsneurose ist nur bei
ausreichenden Anknüpfungstatsachen Beweis zu erheben, keine Ausforschung (>Unt/714).
- OLG Frankfurt DRsp 2023/8835: Wenn keine realistische Rückkehrperspektive mehr besteht,
stehen hinsichtlich des Umgangs (hier alle 3 Monate) die Stabillität und Kontinuität in der Pflegefamilie viel stärker im Vordergrund (>Ug/36).
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/9486: Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung hat der
Richter ein Verfahren nach § 1666 BGB einzuleiten und die Feststellung des Wiederauflebens der Sorge nach deren Ruhen zurückzustellen (>So/57).
- OLG Braunschweig DRsp 2023/8853: Erledigungserklärungen nach Erteilung einer
Sorgerechtsvollmacht lösen eine Einigungsgebühr aus (>Verf/351.1).
- AG Sinsheim FamRZ 2023,1122: Eine ausländische Entscheidung (Kalifornien), die im Fall
der Leihmutterschaft die rechtliche Elternschaft den Wunscheltern zuweist, kann selbst dann anerkennungsfähig sein, wenn beide Wunschelternteile mit dem Kind nicht genetisch verwandt sind (>Abst/24).
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/9577: Bei Erhöhung des Antrags ist für die Zulässigkeit der
Beschwerde in Streitsachen maßgeblich, ob die Wertgrenze bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung überschritten wird; eine Erweiterung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist kann jedoch nur auf Gründe gestützt werden, die schon in der Beschwerdebegründung angeführt wurden (>Verf09/87).
- OLG Hamm DRsp 2023/9609: Eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung i.S.d.
GewSchG liegt nicht nur in Fällen der §§ 174 ff StGB vor, sondern auch bei der Drohung, ursprünglich einvernehmlich überlassene Nacktaufnahmen im Internet zu veröffentlichen (>Gew/4).
- OLG Düsseldorf NZFam 2023,712: Wenn die Person im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung
bereits verstorben ist, begründen ihre Staatsangehörigkeit oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach § 100 FamFG (>Int09/5).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Juni 2023 (Veröffentlichungsstand vom 1.8.2023).
(b) Gesetze: Keine hier relevanten.
Was war neu im Juli 2023?
a. Im vergangenen Monat (1.6.2023 bis 4.7.2023) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 4.7.2023):
- Teil I: Nr. 140 bis 172
- Teil II: Nr. 146 bis 185
(b) Zeitschriften (= Stand vom 4.7.2023):
- FamRZ: Heft 12 bis 13
- NJW: Heft 23 bis 27
- NJW-RR: Heft 11 bis 12
- NZFam: Heft 12 bis 13
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 4.7.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 4.7.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 4.7.2023 bereits 8.422 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 1.6.2023 allein in DRsp 1.376 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 4.7.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 1.6.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 101 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (65. Edition) 287 Entscheidungen.
Erfasst sind damit inzwischen 1.145 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie bereits 327 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 22.6.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG FamRZ 2023,1023: Bei Umgangsverweigerung über einen längeren Zeitraum und
Vorenthaltung altersadäquater sozialer Kontakte des Kindes kann dem betreuenden Elternteil die Sorge zu entziehen sein (>So/33.1).
- BGH v. 10.05.2023 - XII ZB 30/23 = DRsp 2023/8519: Der Ausgleichswert einer
schuldrechtlichen Ausgleichsrente bemisst sich nach dem Ehezeitanteil der tatsächlich ausgezahlten Rente (>VA09/65).
- BGH v. 03.05.2023 - XII ZB 152/22 = DRsp 2023/7784: Der Anspruch auf Abänderung von
Kindesunterhalt kommt zwar als Folgesache in Betracht, ist jedoch keine typische Scheidungsfolge, so dass der Antrag der Auslegung bedarf (>Verf09/17).,
- BGH v. 26.04.2023 - XII ZB 187/20 = DRsp 2023/7498: Wenn von einem Zivilstandsbeamten
in einem Mitgliedstaat (Italien) in einem gesetzlich geregelten Verfahren die einverständliche Scheidung ausgesprochen wurde, bedarf es zu ihrer Eintragung im Eheregister keiner Anerkennung (>Int/41.1).
- BGH v. 20.04.2023 - I ZB 83/22 = DRsp 2023/7390: In der Regel entspricht es dem
ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterliche Verfügung der Weiterleitung an das zuständige Gericht am darauf folgenden Werktag ausführt (>ZPO/89.1).
- BGH v. 05.04.2023 - XII ZB 2/21 = DRsp 2023/7383: Ob es mutwillig ist, einen
streitwerterhöhenden Unterhaltsrückstand auflaufen zu lassen, ist im Einzelfall zu entscheiden und hängt davon ab, ob nachvollziehbare und billigenswerte Gründe für ein Zuwarten vorgelegen haben (>Verf/205).
- BGH v. 18.04.2023 - VI ZB 36/22 = DRsp 2023/7051: Wenn in der Eingangsbestätigung die
Einträge "request executed" und "erfolgreich" fehlen, darf der Anwalt nicht von einer erfolgreichen Übermittlung per beA an das Gericht ausgehen (>Verf09/173).
- OLG München FamRZ 2023,933:.Der Ehezeitanteil und der bei Rechtskraft auszugleichende
Wert eines fondsgebundenen Anrechts der Privatvorsorge kann berechnet werden, indem das zu dem jeweiligen Stichtag vorhandene Fondsvermögen mit dem Quotienten aus den während der Ehezeit und den während der gesamten Laufzeit erbrachten Zahlungen multipliziert wird (>VA09/48).
- OLG Frankfurt NJW-RR 2023,711: Ein Titel zur Herausgabe des Passes des Kindes
beinhaltet nicht gleichzeitig auch eine vollstreckbare Pflicht, nach Ablauf der Gültigkeit bei der Ausstellung eines neuen Passes mitzuwirken (>Ug/35).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/7961: Bei einem 4-jährigen Kind ist davon auszugehen, dass
ein erzieherisches Einwirken zur Befolgung der Umgangsregelung geführt hätte (>Verf09/189).
- OLG Braunschweig DRsp 2023/8085: Wenn ein volljähriges Kind nicht bedürftig ist, hat es
keinen Anspruch gegen seine Eltern auf Auskehrung des von diesen bezogenen Kindergelds (>Unt/641).
- OLG Frankfurt NZFam 2023,615: Wenn G freiwillig ein Beamtenverhältnis aufgibt, ist dies
von S im VA grds. hinzunehmen (>VA/33).
- OLG Frankfurt NZFam 2023,617: Für die Anfechtung einer Zwangsgeldfestsetzung bei
Nichtmitwirkung im VA besteht Anwaltszwang (>Verf09/151).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Mai 2023 (Veröffentlichungsstand vom 4.7.2023).
(b) Gesetze:
(ba) Rentenwertbestimmungs-VO 2023: Ab dem 1.7.2023 gelten neue Rentenwerte (>VA/177).
(bb) Änderung des Mindestlohngesetzes: Beschlossen wurden erhöhte Beträge ab 1.1.2024 und 1.1.2025 (dazu).
Was war neu im Juni 2023?
a. Im vergangenen Monat (2.5.2023 bis 1.6.2023) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 1.6.2023):
- Teil I: Nr. 116 bis 139
- Teil II: Nr. 124 bis 145
(b) Zeitschriften (= Stand vom 1.6.2023):
- FamRZ: Heft 10 bis 11
- NJW: Heft 20 bis 22
- NJW-RR: Heft 9 bis 10
- NZFam: Heft 10 bis 11
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 1.6.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 1.6.2023 .
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 1.6.2023 bereits 7.046 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 2.5.2023 allein in DRsp 1.434 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 1.6.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 2.5.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 86 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (65. Edition 186) Entscheidungen.
Erfasst sind damit inzwischen 1.129 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie bereits 243 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 16.5.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BGH v. 30.03.2023 - III ZB 13/22 = DRsp 2023/5960: Die Eingangsbestätigung beim beA wird
in die gesendete Nachricht eingebettet und kann nach deren Öffnen vom Absender in der Nachrichtenansicht über "Request executed" und "Erfolgreich" optisch wahrgenommen werden; ggf. ist ein Screenshot bzw. ein Ausdruck anzuraten (>Verf09/173).
- BGH v. 29.03.2023 - XII ZB 409/22 = DRsp 2023/6211: Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand kann nicht als Einspruch ausgelegt werden, auch eine Umdeutung scheidet aus (>Verf09/109).
- BGH v. 08.03.2023 - XII ZB 565/20 = DRsp 2023/6249: Mehrstaater mit sowohl deutscher als
auch iranischer Staatsangehörigkeit fallen nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des Niederlassungsabkommens (>Int/79).
- BGH v. 08.03.2023 - XII ZB 565/20 = DRsp 2023/6249: Wenn infolge einer Doppelehe eine
Vaterschaftsvermutung für zwei Ehemänner besteht, ist § 1593 S.3 BGB analog anzuwenden, so dass die Vaterschaft dem Ehemann der späteren Ehe zugeordnet wird (>Ki/6).
- BGH v. 01.03.2023 - XII ZB 18/22 = DRsp 2023/6299: Die Vermutung fehlenden Verschuldens
bei fehlender oder mangelhafter Rechtsbehelfsbelehrung entfällt bei Vertretung durch einen Anwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (>Verf09/).
- BGH v. 26.01.2023 - V ZB 11/22 = DRsp 2023/6478: Der Anwalt hat nach § 130d ZPO die
Glaubhaftmachung abzugeben, sobald er zu einer geschlossenen Darstellung in der Lage ist; eine Prüfungs- und Überlegungszeit steht ihm hier nicht zu (>Verf09/173).
- BGH v. 24.01.2023 - VI ZR 152/21 = DRsp 2023/3919: Wenn G vom Arbeitsamt aufgrund
seines Gesundheitszustands für nicht mehr vermittlungsfähig gehalten und aus der Vermittlung herausgenommen wird, kann grds. keine weitere Eigeninitiative hinsichtlich der Aufnahme von Erwerbstätigkeit erwartet werden (>Unt/396).
- KG DRsp 2023/6200: Eine Drohung im Sinne des GewSchG kann auch durch Drohgebärden
oder Gesten erfolgen (>Gew/4).
- OLG Hamm NZFam 2023,474: Eine Anerkennung der Vaterschaft ist unwirksam, wenn nicht
sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Mutter anderweitig verheiratet ist (>Ki/8).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/6368: Gegen die Abänderung einer EA durch EA ist grds kein
Rechtsmittel zulässig; eine Beschwerde wäre als unzulässig zu verwerfen (>Verf09/65).
- OLG Hamm DRsp 2023/6864: Unzureichende Sprachkenntnisse, mangelnde Berufserfahrung
und fortgeschrittenes Alter stehen der Aufnahme einer einfachsten Beschäftigung im Mindestlohnbereich nicht entgegen (>Unt/397).
- OLG Celle DRsp 2023/6948: Der Betreuende hat nicht nur die telefonische Erreichbarkeit des
Kindes sicherzustellen, sondern auch für eine ungestörte Umgebung bzw. Atmosphäre beim telefonischen Umgang Sorge zu tragen (>Ug/14).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich April 2023 (Veröffentlichungsstand vom
1.6.2023).
(b) Gesetze: Keine hier relevanten.
Was war neu im Mai 2023?
a. Im vergangenen Monat (4.4.2023 bis 2.5.2023) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 2.5.2023):
- Teil I: Nr. 95 bis 115
- Teil II: Nr. 97 bis 123
(b) Zeitschriften (= Stand vom 2.5.2023):
- FamRZ: Heft 8 bis 9
- NJW: Heft 15 bis 18
- NJW-RR: Heft 7 bis 8
- NZFam: Heft 8 bis 9
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 2.5.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 2.5.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 2.5.2023 bereits 5.612 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 4.4.2023 allein in DRsp 1.015 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 2.5.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 4.4.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 100 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (65. Edition) 100 Entscheidungen.
Erfasst sind damit inzwischen 1.113 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie bereits 178 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 20.4.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG v. 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22 = DRsp 2023/5113: Eine Gesundheitsgefährdung i.S.v.
§ 1666 BGB kann sich ergeben durch Absage von Arztterminen und Ablehnung ärztlich vorgeschlagener Behandlungen (hier Cortison und Antibiotika) (>So/117).
- BVerfG v. 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21 = DRsp 2023/6402: Für die mögliche Bearbeitung
eines elektronischen Schriftsatzes durch das Gericht gibt es keine Obergrenze für die Zeichenanzahl von Dateinamen. wenn sich der Inhalt des Dokuments nachträglich einwandfrei feststellen lässt (>Verf09/173).
- BVerfG v. 01.02.2023 - 1 BvL 7/18: Das Bundesverfassungsgericht liefert eine Definition der
Ehe (>Sch09/2).
- BVerfG v. 01.02.2023 - 1 BvL 7/18: Art.13 III Nr.1 EGBGB ist grds. verfassungswidrig und
längstens bis zum 30.6.2024 anwendbar (>Int/77).
- BGH v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22 = DRsp 2023/4981: Der BGH entscheidet Streitfragen zum
Ausgleich von Anrechten nach dem Grundrentengesetz: Der Grundrentenzuschlag ist für den VA hinreichend verfestigt und sein Ausgleich scheitert grds. nicht an Unwirtschaftlichkeit oder Geringfügigkeit (>VA09/26).
- BGH v. 01.03.2023 - XII ZB 444/22 = DRsp 2023/5032: Anrechte in der Art von
Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrenten-EP) bleiben im Abänderungsverfahren außer Betracht (und werden also nicht zu den allgemeinen Entgeltpunkten addiert), wenn sie nicht in die abzuändernde Erstentscheidung einbezogen waren (>VA09/26).
- OLG München NZFam 2023,366: Dass das Heimatrecht körperliche Züchtigungen zulässt,
schließt § 1666 BGB nicht aus, wenn das Kind erheblich verletzt wird (>So/117).
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/5325: Bei Heirat dürfen zumindest minderjährige Kinder nicht
verschwiegen werden (>Verf/63).
- OLG Hamm DRsp 2023/5414: Eine gerichtliche Geltendmachung des übergegangenen
Unterhaltsanspruchs ist ausgeschlossen, solange S Leistungen nach dem SGB II bezieht und über kein eigenes Einkommen verfügt (§ 7a UVG) (>Unt/614).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/5434: § 1365 BGB setzt voraus, dass dem anderen Ehegatten
durch die Verfügung unmittelbar ein Schaden an eigenen Rechtsgütern entstanden ist (>Gü/143).
- KG FamRZ 2023,698: Die situative Entscheidung über eine konkrete
Behandlungsentscheidung fällt unter § 1628, die Entscheidungsbefügnis für alle Entscheidungen für den hypothetischen Fall einer Bluttransfusion dagegen unter § 1671 BGB (>So/51).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich März 2023 (Veröffentlichungsstand vom 2.5.2023).
(b) Gesetze: Keine hier relevanten.
Was war neu im April 2023?
a. Im vergangenen Monat (1.3.2023 bis 4.4.2023) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 4.4.2023):
- Teil I: Nr. 56 bis 94
- Teil II: Nr. 62 bis 96
(b) Zeitschriften (= Stand vom 4.4.2023):
- FamRZ: Heft 6 bis 7
- NJW: Heft 10 bis 14
- NJW-RR: Heft 5 bis 6
- NZFam: Heft 6 bis 7
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 4.4.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 4.4.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 4.4.2023 bereits 4,597 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 1.3.2023 allein in DRsp 1.617 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 4.4.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 1.3.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 118 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (64. Edition) 339 Entscheidungen.
Erfasst sind damit inzwischen 1.081 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie bereits 121 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 20.3.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- EuGHMR FamRZ 2023,450: Die Weigerung nationaler Behörden, in der Geburtsurkunde
"intersexuell" einzutragen, verstößt nicht gegen Art.8 EMRK (>Verf/69).
- BGH v. 01.02.2023 - XII ZB 104/22 = DRsp 2023/4234: Der Anspruch des anwaltlichen
Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz nach dem RVG erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht wird; diese Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit nach § 8 RVG (>Vorm23/7).
- BGH v. 01.02.2023 - XII ZB 228/22 = DRsp 2023/4809: Wenn eine Funktionsstörung eines
Computers vorgebracht wird, setzt Wiedereinsetzung voraus, dass ein Fehler glaubhaft gemacht wird, der weder vorhersehbar noch vermeidbar war; Unaufklärbarkeit geht zu Lasten des Antragstellers (>ZPO/89.2).
- BGH v. 11.01.2023 - XII ZB 433/19 = DRsp 2023/3979: Wenn ein im VA Beteiligter die
Entscheidung nur hinsichtlich einzelner Anrechte anficht, kommt es für das Entstehen von Teilrechtskraft darauf an, ob eine Einbeziehung weiterer Anrechte wegen wechselseitiger Abhängigkeit erforderlich ist und ob der Rechtsbeschwerdeführer seinen Antrag auf der Grundlage seiner Rechtsbeschwerdebegründung noch erweitern kann und ob es für einen anderen Beteiligten noch möglich ist, die vom Hauptrechtsmittel nicht betroffenen Anrechte durch Anschließung zur Überprüfung und Abänderung zu stellen (>VA09/15).
- BGH v. 11.01.2023 - XII ZB 433/19 = DRsp 2023/3979: Ein Ehegatte ist nur dann materiell
beschwert, wenn die von ihm angefochtene Regelung zum VA mit einer unberechtigten wirtschaftlichen Mehrbelastung verbunden ist; auf die objektive Richtigkeit der Regelung oder eine Beschwer anderer Beteiligter kommt es hier nicht an (>Verf09/86),
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/3113: Das bloße Nichterscheinen eines ordnungsgemäß zur
Anhörung geladenen Beteiligten ist kein Grund i.S.v. § 160 III FamFG; daher ist zunächst zu versuchen, das persönliche Erscheinen in einem neuen Termin durch Ordnungsgeld nach § 33 III FamFG durchzusetzen (>Ki09/24).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/3348: Die Kosten einer erfolglosen Anfechtung sind
gegeneinander aufzuheben, wenn der Anfechtende berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte (>Verf09/75).
- OLG Hamm DRsp 2023/3620: Der Gläubiger von Zugewinnausgleich ist berechtigt, an der
Aufnahme des Bestandsverzeichnisses von der Ermittlung der Vermögensgegenstände bis zur Verschriftlichung der Ergebnisse selbst oder durch einen Vertreter teilzunehmen (>Gü/120).
- OLG Brandenburg NZFam 2023,274: Nach Rechtskraft des Scheidungsendbeschlusses ist
ein vom Gericht bei Durchführung des VA übersehenes Anrecht nicht mehr ausgleichfähig (>VA09/82).
- OLG München NZFam 2023,276: Der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil ist vor dem
Betreuenden zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet (>Unt/115).
- OLG Köln DRsp 2023/3500: Eine Beschleunigungsrüge kann immer nur bezogen auf ein
einzelnes bestimmtes Verfahren erhoben werden, wobei es sich auch um ein Ordnungsmittelverfahren handeln kann (>Ki09/7.2).
- OLG Nürnberg DRsp 2023/3507: Eine Zustellung unter einer c/o-Adresse durch Einlegen in
einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten ist keine wirksame Ersatzzustellung, wenn nicht feststeht, dass der Adressat unter der c/o-Anschrift zu diesem Zeitpunkt tatsächlich wohnhaft war (>ZPO/109).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/3841: Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung setzt voraus,
dass S die als Ehewohnung zu qualifizierenden Räume tatsächlich genutzt hat, was von G darzulegen wäre (>WH/61).
- OLG Oldenburg DRsp 2023/3962: Ein PKW ist bei VKH nicht heranzuziehen, wenn sein
Wert "angemessen" ist, was zumindest bis zu einem Zeitwert von 7.500 € anzunehmen ist (>Verf/179).
- BAG DRsp 2023/4021: Es genügt, dass das Fax im E-Mail-to-Fax-Verfahren elektronisch auf
den Weg gebracht wird, auf einem Fax-Gerät des Gerichts eingeht, ausgedruckt werden kann und die eingescannte Unterschrift des Absenders erkennen lässt (>ZPO/77).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/4306: Aus § 745 II BGB kann sich i.V.m. § 242 BGB eine
Pflicht zur Mitwirkung bei einer möglichst günstigen Finanzierung für die gemeinsam erworbene Immobilie ergeben, auch nachehelich (>WH/62).
- OVG Lüneburg DRsp 2023/2280: Keine "technische" Störung i:S.v. § 130d ZPO liegt vor,
wenn der Anwalt seine Chipkarte nicht rechtzeitig beantragt und aktiviert oder die Karte verlegt hat (>Verf09/173).
- OLG Düsseldorf NZFam 2023,326: Wenn der Höchstbetrag der früher geltenden Düsseldorfer
Tabellen überschritten wird, können rückwirkend die Einkommensgruppen 11 bis 15 der ab dem 1.1.2022 geltenden Tabellen angewendet werden (>Unt/239).
- OLG Bamberg DRsp 2023/4420: Wer nach vereinfachtem Unterhaltsverfahren den Einwand
eingeschränkter Leistungsfähigkeit erstmals im Abänderungsverfahren nach § 240 FamFG vorbringt, handelt mutwillig (>Verf/205).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Aktuelle Werte (mit der neuen Basis) sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Februar 2023 (Veröffentlichungsstand vom 4.4.2023).
(b) Gesetze:
(ba) Neue Pfändungsfreigrenzen: Ab 1.7.2023 >Dazu.
(bb) Sonst: Keine hier relevanten.
Was war neu im März 2023?
a. Im vergangenen Monat (1.2.2023 bis 1.3.2023) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 1.3.2023):
- Teil I: Nr. 31 bis 55
- Teil II: Nr. 31 bis 61
(b) Zeitschriften (= Stand vom 1.3.2023):
- FamRZ: Heft 4 bis 5
- NJW: Heft 7 bis 9
- NJW-RR: Heft 3 bis 4
- NZFam: Heft 4 bis 5
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 1.3.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 1.3.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 1.3.2023 bereits 2.980 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 1.2.2023 allein in DRsp 1.299 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 1.3.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 1.2.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 113 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden.
Erfasst sind damit inzwischen 1.036 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie bereits 56 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 16.2.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG v. 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22: Der Maßstab für einen Ausschluss des Umgangs ist
nicht stets gleich, sondern bestimmt sich im Grundsatz danach, ob das betroffene Kind ohnehin von beiden Elternteilen getrennt lebt oder nicht (>Ug/36).
- BGH v. 25.01.2023 - XII ZB 29/20 = DRsp 2023/2614: Wenn im Verfahren auf Ersetzung der
Einwilligung in eine Einbenennung kein Hilfsantrag auf Doppelnamen gestellt wird, kann der Antrag zurückzuweisen sein (>Nam/14).
- BGH v. 10.01.2023 - VIII ZB 41/22 = DRsp 2023/2502: Wenn die gerichtliche
Rechtsmittelbelehrung nicht zutreffend auf die Pflicht zur aktiven Nutzung des beA hinweist, entlastet dies einen Rechtsanwalt nicht (>Verf09/173).
- OLG Bamberg DRsp 2023/1792: Leistungsunfähigkeit infolge Inhaftierung begründet i.d.R.
keine grobe Unbilligkeit i.S.v. § 27 VersAusglG (>VA/34).
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/1924: Bei der Prüfung. in welchem Ausmaß ausländische (hier
schweizerische) Anrechte des einen Ehegatten einem Ausgleich inländischer Anrechte des anderen Ehegatten entgegenstehen, kann eine überschlägige Berechnung auf der Grundlage des Auszugs aus dem individuellen Konto und bei Anwendung der aktuellen Rechengrößen vorgenommen werden (>VA09/59).
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/1926: Die Möglichkeit schulrechtlicher Maßnahmen entbindet
das Familiengericht nicht von der Prüfung einer Kindeswohlgefährung (>So/117).
- OLG Koblenz NZFam 2023,179: Zur Möglichkeit von Nachforschungen in Russland vor
Bewilligung einer öffentlichen Zustellung des Scheidungsantrags (>ZPO/107).
- OLG Nürnberg NJW 2023,531: Ein Unterhaltsverfahren kann auch dann mit einem Verfahren
auf Feststellung der Vaterschaft verbunden werden, wenn dieses wiederum mit einer Vaterschaftsanfechtung verbunden ist, derzeit also eine rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (>Unt09/12).
- OLG Koblenz NZFam 2023,186: Eine Nutzungsvergütung nach § 1361b III BGB setzt ein
konkretes und eindeutiges Zahlungsverlangen voraus (>WH/61).
- OLG Bamberg DRsp 2023/2464: Wenn die Kindsmutter vor Erteilung der Zustimmung stirbt,
ist eine Anerkennung der Vaterschaft nicht mehr möglich (>Ki/16).
- OLG Düsseldorf DRsp 2023/771: Die Gebührenrechnung muss schriftlich und vom Anwalt
unterzeichnet dem Mandanten zugehen; eine Übersendung über das Gericht mit einfacher Signatur genügt nicht (>Verf/356).
- OLG München DRsp 2023/376: Der bloße vergebliche Versuch des Verfahrensbeistands,
Kontaktdaten der Eltern in Erfahrung zu bringen, löst noch keine Vergütung aus (>Ki09/18).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/2979: Beim Wechselmodell mit beiderseitiger gleichmäßiger
Betreuung ist eine Vollzeitarbeit nicht als überobligationsmäßig anzusehen, (>Unt/387).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Die Werte wurden rückwirkend zum Januar 2020 umgestellt auf das Basisjahr 2020. Aktuelle Werte sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Januar 2023 (Veröffentlichungsstand vom 1.3.2023).
(b) Gesetze: Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze - mit Änderungen u.a. in FamFG (dazu). ZPO (dazu), BGB (dazu) und RPflG (dazu).
Was war neu im Februar 2023?
a. Im vergangenen Monat (9.1.2023 bis 1.2.2023) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt online (= Stand vom 1.2.2023):
- Teil I: Nr. 5 bis 30
- Teil II: Nr. 4 bis 30
(b) Zeitschriften (= Stand vom 1.2.2023):
- FamRZ: Heft 2 bis 3
- NJW: Heft 3 bis 6
- NJW-RR: Heft 1 bis 2
- NZFam: Heft 2 bis 3
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 1.2.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 1.2.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2023 waren bis zum 1.2.2023 bereits 1.681 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 9.1.2023 allein in DRsp 1.172 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 1.2.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 9.1.2023 sind in "Familienrecht per Mausklick" 108 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden.
Erfasst sind damit bereits 971 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie 9 Entscheidungen aus 2023.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 23.1.2023 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG v. 27.12.2022 - 1 BvR 2100/22 = DRsp 2023/1845: Auch eine Verfahrensdauer von
nicht unbeträchtlicher Länge kann noch angemessen sein (>Ki09/7.2).
- BGH v. 14.12.2022 - XII ZB 318/22 = DRsp 2023/1497: Wenn beim VA der
Abänderungsgegner bereits vor der Einleitung des Abänderungsverfahrens verstirbt, ist der Antrag von vornherein gegen die Erben als Antragsgegner zu richten (>VA09/19).
- BGH v. 07.12.2022 - XII ZB 200/22 = DRsp 2023/1552: Wenn der Anwalt die Beschwerde in
FG-Verfahren nicht zur Niederschrift der Geschältsstelle, sondern schriftlich einlegen möchte, hat er seit dem 1.1.2022 die elektronische Form zu wahren (>Verf09/89),
- BGH v. 17.11.2022 - IX ZB 17/22 = DRsp 2023/690: Wenn es dem Anwalt bereits im
Zeitpunkt der Ersatzeinreichung möglich ist, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung darzulegen und glaubhaft zu machen (Gegenteiliges wäre vorzutragen), hat dies zwingend bereits jetzt zu erfolgen (>Verf09/173).
- BGH v. 16.11.2022 - XII ZB 100/22 = DRsp 2023/1135. Eine Teilungsversteigerung schon
während der Trennungzeit ist nicht generell ausgeschlossen (>Sonst/5).
- BGH v. 16.11.2022 - XII ZB 100/22 = DRsp 2023/1135: Der Charakter der ehelichen Immobilie
als "Ehewohnung" besteht grds. bis zur Rechtskraft der Scheidung fort (>WH/7).
- OLG Bremen DRsp 2023/644: Dass der sorgeberechtigte E1 einen zeitlich befristeten
Arbeitsplatz im Ausland annimmt und mit den Kindern dorthin umzieht, ist für sich gesehen kein Grund, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf E2 zu übertragen (>So/33.1).
- OLG München FamRZ 2023,112: Schwerer sexueller Missbrauch einer gemeinsamen
Tochter schlließt den Zugewinnausgleich aus (>Gü/104).
- OLG Koblenz FamRZ 2023,127: Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule rechtfertigt
nicht automatisch eine Absenkung des titulierten Betreuungsunterhalts (>Unt/702.2).
- OLG Bremen DRsp 2023/645: Angst des Kindes vor dem anderen Elternteil (Vater) kann für
eine Ablehnung der internationalen Rückführung genügen, wenn dieser mit einer (ungeladenen) Pistole gedroht hatte und das Kind daher entführt wurde (>Int/151).
- OLG Koblenz FamRZ 2023,105: Unrichtige oder unterlassene Angaben im Vorfeld der
Eheschließung führen i.d.R. nicht zum Ausschluss des VA nach § 27 VersAusglG (Verf/54).
- OLG München NZFam 2023,92: Umbaumaßnahmen des verbleibenden Ehegatten ändern
nichts an der Eigenschaft als Ehewohnung, selbst wenn dadurch einzelne Räume einer Nachbarwohnung zugeordnet werden (>WH/7).
- OLG Koblenz DRsp 2023/128: Die Befreiung vom Barunterhalt nach § 1606 III BGB erfordert,
dass der Obhuts-Elternteil einen nennenswerten Teil der Betreuung selbst übernimmt, also als verantwortlicher Ansprechpartner im Alltag zur Verfügung steht und den persönlichen Kontakt pflegt, wenn auch ggf. mit Hilfe Dritter (>Unt/621).
- OLG Bamberg DRsp 2023/804: Das Fürsorgebedüfnis gemäß § 152 III FamFG ist weit
auszulegen, da Rest-Fälle erfasst werden sollen (>Ki09/3)
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/933: Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung sind
aufzuheben, wenn das Kind die Schule wieder besucht und die Eltern belastbar zugesichert haben, dies auch in Zukunft sicherzustellen (>So/117).
- OLG Karlsruhe DRsp 2023/934: Bei Nichterscheinen des Kindes zur Anhörung ermöglicht §
33 FamFG kein Ordnungsgeld gegen die Eltern (>Ki09/22).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/1401: Eine Räumungsfrist zugunsten eines bereits
ausgezogenen Ehegatten scheidet aus (>WH09/13).
- OLG Brandenburg DRsp 2023/1405: Dass ein Säuglling zu betreuen ist, schließt eine
Befolgung der Umgangsregelung nicht ohne Weiteres aus (>Verf09/).
- OLG Hamm FamRZ 2023,195: Wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Wohnung an der Arbeitsstelle zur Verfügung stellt, ist dieser Nutzungsvorteil mit 1/10 des monatlichen billigen Selbstbehalts anzurechnen (>Unt/454).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für den Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Die Werte sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Dezember 2022 (Veröffentlichungsstand vom 1.2.2023).
(b) Gesetze: Keine hier relevanten.
(c) Unterhaltsleitlinien 2023 (dazu): Seit dem 18.1.2023 liegen auch die allein noch ausstehenden neuen Leitlinien des Kammergerichts vor (>Ext/23). Sie wurden ebenfalls im Volltext aufgenommen, mit Hervorhebung der Veränderungen.
(d) Neue Bremer Tabelle: Geänderte Werte ab 1.1.2023 (>Unt/690.1).
Was war neu im Januar 2023?
a. Im vergangenen Monat (1.12.2022 bis 9.1.2023) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt (= Stand vom 9.1.2023):
- Teil I: Heft 47 bis 57 + 2023 Nr. 1 bis 4
- Teil II: Heft 21 bis 24 + 2023 Nr. 3
(b) Zeitschriften (= Stand vom 9.1.2023):
- FamRZ: Heft 24 + 2023 Heft 1
- NJW: Heft 50 bis 52 + 2023 Heft 1-2
- NJW-RR: Heft 23 bis 24
- NZFam: Heft 24 + 2023 Heft 1
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 9.1.2023.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 9.1.2023.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2022 waren bis zum 9.1.2023 insgesamt 18.120 Gerichtsentscheidungen verfügbar und außerdem bereits 509 Entscheidungen mit DRsp-Nummern von 2023, so dass seit dem 1.12.2022 allein in DRsp 1.447 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 9.1.2023.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 1.12.2022 sind in "Familienrecht per Mausklick" 89 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (63. Edition) 310 Entscheidungen.
Erfasst sind damit bereits z.B. 785 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie 1.126 Entscheidungen aus 2021.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 15.112.2022 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- BVerfG DRsp 2022/17904: Eine Prüfung des Kindeswohls ist im Vollstreckungsverfahren
ausnahmsweise dann zulässig, wenn der titulierte Umgang offenkundig mit einer Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre (>Verf09/189).
- BGH v. 06.12.2022 - VIII ZA 12/22 = DRsp 2023/373: Wenn ein bestimmender Schriftsatz
vom verfassenden Anwalt nicht unterzeichnet und vom unterzeichnenden Anwalt nicht verantwortet wird, fehlt es an einer wirksamen Unterschrift (>ZPO/65).
- BGH v. 12.10.2022 - XII ZB 450/21 = DRsp 2022/17984: Wenn im vereinfachten UK-Verfahren
die Beschwerde als unzulässig verworfen wurde, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft (>Unt/21.3).
- BGH v. 12.10.2022 - XII ZB 450/21 = DRsp 2022/17984: Eine durch verspätete
Geltendmachung von Einwendungen bedingte Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Festsetzungsbeschluss führt nicht automatisch zur Statthaftigkeit der Rechtspflegererinnerung (>Unt/21.3).
- BGH v. 23.08.2022 - 3 StR 247/22 = DRsp 2022/13933: Mehrere Zuwiderhandlungen gegen
eine Gewaltschutz-Anordnung können durch fortdauerndes Nachstellen zur Tateinheit verklammert werden (GewSch/11).
- OLG Zweibrücken FamRZ 2022,1936. Das Kind darf mit dem Umgangsbegehren nicht
lediglich instrumentalisiert werden zur Wiederherstellung des Kontakts zwischen den Elternteilen (>Ug/29).
- OLG Frankfurt DRsp 2022/18072: Auch Standard-Impfungen sind von erheblicher Bedeutung
und daher einer Entscheidung nach § 1628 BGB zugänglich (>So/51).
- OLG Koblenz FamRZ 2023,70: Wird eine Frist bis zu einem bestimmten Datum verlängert,
ist dieses maßgeblich und die fälschliche Angabe "antragsgemäß" unerheblich (>ZPO/78).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Die Werte sind inzwischen verfügbar bis einschließlich November 2022 (Veröffentlichungsstand vom 9.1.2023).
(b) Gesetze:
(ba) Versorgungsausgleich: Ab dem 1.1.2023 gelten neue Bezugsgrößen (>VA/174),
ferner gelten dann neue Umrechnungsfaktoren in Beiträge (>VA/175) und in Entgeltpunkte (>VA/176).
(bb) Mindestunterhaltsverordnung: Die Beträge werden zum 1.1.2023 nochmals erhöht (>Unt/237.1).
(bc) Kindergeld: Wird erhöht und ist künftig für alle Kinder gleich (>Unt/60).
(bd) Vormundschaft: Das neue Recht tritt zum 1.1.2023 in Kraft (dazu).
(be) Pflegschaft: Das neue Recht tritt zum 1.1.2023 in Kraft (dazu).
(bf) Verfahrenskostenhilfe: Ab dem 1.1.2023 gelten neue Freibeträge zu § 115 ZPO (>Verf/153).
(c) Neue Düsseldorfer Tabelle: Ab dem 1.1.2023 gelten neue Zahlen für den Unterhalt minderjähriger (>Ext/2) und volljähriger (>Ext/3) Kinder - jeweils mit Anrechnungstabellen zum Kindergeld - einschließlich aktualisierter Anmerkungen (>Ext/4).
(d) Neue Unterhaltsleitlinien 2023 (dazu): Im Volltext aufgenommen, mit Hervorhebung der Veränderungen:
-OLG Brandenburg (>Ext/6)
-OLG Braunschweig (>Ext/18)
-OLG Bremen (>Ext/7)
-OLG Celle (>Ext/21)
-OLG Dresden (>Ext/13)
-OLG Düsseldorf (>Ext/10)
-OLG Frankfurt (>Ext/8)
-OLG Hamburg (>Ext/16)
-OLG Hamm (>Ext/17)
-OLG Koblenz (>Ext/11)
-OLG Köln (>Ext/15)
-OLG Naumburg (>Ext/19)
-OLG Oldenburg (>Ext/20)
-OLG Rostock (>Ext/12)
-OLG Saarbrücken (>Ext/22)
-OLG Schleswig (>Ext/9)
-OLG Thüringen (>Ext/14)
-Süddeutsche Leitlinien (>Ext/5)
Alle vorgenannten Neuerungen wurden auch inhaltlich eingearbeitet.
Neue Leitlinien des Kammergerichts sowie des OLG Saarbrücken waren bis zum 9.1.2023 nicht verfügbar.
(e) Selbstbehalte und Mindestbedarfe: Die verschiedenen Beträge in den neuen Leitlinien werden in einer Übersicht zusammengefasst (Dazu).
Was war neu im Dezember 2022?
a. Im vergangenen Monat (3.11.2022 bis 1.12.2022) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt (= Stand vom 1.12.2022):
- Teil I: Heft 41 bis 46
- Teil II: Heft 19 bis 20
(b) Zeitschriften (= Stand vom 1.12.2022):
- FamRZ: Heft 22 bis 23
- NJW: Heft 45 bis 49
- NJW-RR: Heft 21 bis 22
- NZFam: Heft 22 bis 23
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 1.12.2022.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 1.12.2022.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2022 waren bis zum 1.12.2022 bereits 17.182 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 3.11.2022 allein in DRsp 1.695 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 1.12.2022.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 3.11.2022 sind in "Familienrecht per Mausklick" 110 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (63. Edition) 221
Erfasst sind damit bereits z.B. 702 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie 1.123 Entscheidungen aus 2021.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 17.11.2022 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- EuGH DRsp 2022/16332: Wenn von einem Zivilstandsbeamten in einem Mitgliedstaat in
einem gesetzlich geregelten Verfahren die Scheidung ausgesprochen wurde, liegt eine Scheidungsentscheidung im Sinne der EGVO 2201/2003 vor (>Int/41.1).
- BGH v. 05.10.2022 - XII ZB 74/20 = DRsp 2022/17004: Anrechte des Versorgungswerks der
Rechtsanwälte in Baden-Württemberg sind unmittelbar zu bewerten, soweit sie durch Beitragszeiten erworben wurden, während die auf der Zusatzzeit beruhende Aufwertung zeitratiertlich zu bewerten ist (>VA09/47).
- BGH v. 21.09.2022 - XII ZB 150/19 = DRsp 2022/16537: Eine Gefährdung i.S.v. § 1666 BGB
liegt vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr festgestellt wird, die in einem solchen Maß vorhanden ist, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (>So/115).
. OLG Stuttgart DRsp 2022/15582: Bei Rückführung in ein Kriegsgebiet (Ukraine 2022) würde
dem Kind die schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens drohen (>Int/151).
- OLG Braunschweig DRsp 2022/15634: Eine notarielle Registrierung, der eine gerichtliche
Feststellung des Scheiterns der Ehe vorausgegangen ist (so bei iranischer Khol-Scheidung), kann als Scheidung anerkennungsfähig sein (>Int09/9).
- OLG Bamberg DRsp 2022/16056: Unwirtschaftlichkeit i.S.v. § 19 II Nr.3 VersAusglG liegt
beim Grundrentenzuschlag nur dann vor, wenn die Nichtteilhabe an dem zu übertragenden Anrechtsteil zum Entscheidungszeitpunkt bereits wegen der Einkommensanrechnung feststeht oder sicher prognostiziert werden kann (>VA09/26).
- OLG Bamberg DRsp 2022/16057: Von der Pflicht zur Nutzung des beA erfasst wird auch der
Bezirksrevisor als Vertreter der Staatskasse (>Verf09/173).
- VGH Bayern DRsp 2022/16101 = NJW 2022,3798: Die polizeiliche Unterstützung einer
Wohnungsdurchsuchung durch das Jugendamt zur Herausgabe von Kindern ist nur dann rechtmäßig, wenn die Durchsuchung von einem Gericht angeordnet wurde oder Gefahr im Verzug besteht (>Verf09/189).
- OLG Braunschweig DRsp 2022/16185: Der Anwalt muss bei Ersatzeinreichung glaubhaft
machen, dass im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung ein technischer Defekt von vorübergehender Natur vorgelegen hat, wozu eine laienverständliche Darstellung des Defekts und der zu seiner Behebung getroffenen Maßnahmen erforderlich ist (>Verf09/173).
- OLG Bremen DRsp 2022/16196: Wenn der Anwalt seine Signaturkarte (rechtswidrig) unter
Offenlegung seiner PIN seiner Mitarbeiterin überlässt, ist zur Feststellung des Empfangswillens auf die Mitarbeiterin als Wissensvertreterin abzustellen (>ZPO/62).
- OLG Frankfurt NZFam 2022,1040 K: Bei einem Verfahren über Trennungs- und
Kindesunterhalt ist eine Teilentscheidung nur über den laufenden Kindesunterhalt grds. nicht zulässig (>ZPO/139).
- OLG Hamm DRsp 2022/16461: Für VKH können PKW-Kosten von 5,20 € pro
Entfernungskilometer abgezogen werden, falls nicht höhere Kosten nachgewiesen sind; der pauschale Verweis auf gestiegene Benzinkosten genügt nicht (>Verf/164).
- OLG Brandenburg DRsp 2022/16610: Zahlungen nach § 153a StPO sind bei VKH nicht als
besondere Belastung abziehbar (>Verf/171).
- KG DRsp 2022/16988: Wer nach Umgangs-Urlaub mit dem Kind den Termin für dessen
Rückgabe wegen Ausfalls des Rückfluges versäumt, haftet zwar nicht für die Stornierung, wohl aber für mangelnde Vorsorge (>Verf09/189).
- OLG Frankfurt NZFam 2022,1092: Eine Verzögerungsgebühr kann verhängt werden, wenn
vertagt werden muss, weil sich ein Anwalt weigert, der Anordnung einer Corona-Schutzmaske nachzukommen (>Kost09/24).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Die Werte sind inzwischen verfügbar bis einschließlich Oktober 2022 (Veröffentlichungsstand vom 1.12.2022).
(b) Gesetze:
(ba) Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters pp.: Mit Änderungen u.a. des BGB (dazu), des EGBGB (dazu), der ZPO (dazu), des RPflG (dazu), des LPartG (dazu) und des FamFG (dazu).
(bb) Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 pp.: Mit Änderungen u.a . des BGB (dazu), der ZPO (dazu), des RPflG (dazu), des RVG (dazu) und des AVAG (dazu).
Was war neu im November 2022?
a. Im vergangenen Monat (4.10.2022 bis 3.11.2022) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt (= Stand vom 3.11.2022):
- Teil I: Heft 35 bis 40
- Teil II: Heft 18
(b) Zeitschriften (= Stand vom 3.11.2022):
- FamRZ: Heft 20 bis 21
- NJW: Heft 41 bis 44
- NJW-RR: Heft 19 bis 20
- NZFam: Heft 19 bis 21
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 3.11.2022.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 3.11.2022.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2022 waren bis zum 3.11.2022 bereits 15.487 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 4.10.2022 allein in DRsp 1.514 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 3.11.2022.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 4.10.2022 sind in "Familienrecht per Mausklick" 111 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden.
Erfasst sind damit bereits z.B. 691 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie 1.121 Entscheidungen aus 2021.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 26.10.2022 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- EuGHMR NJW 2022,3063: Eine (polnische) Entscheidung, durch welche einer Mutter nur
wegen deren lesbischer Beziehung und ihrer sexuellen Orientierung die Sorge entzogen und auf den Vater übertragen wird, verstößt gegen Art.8 EMRK (>So/26).
- BGH v. 20.09.2022 - XI ZB 14/22 = DRsp 2022/14592: Bei Übermittlung über das beA ist zu
überprüfen, ob sich die Eingangsbestätigung auf die Daten mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht (>Verf09/173).
- BGH v. 21.09.2022 - XII ZB 264/22 = DRsp 2022/15435. Die Glaubhaftmachung der
vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Anwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (>Verf09/173).
- BGH v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22 = DRsp 2022/14303: § 130a III 1 2.Alt. ZPO (einfache
Signatur) meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Texts, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift (>Verf09/173).
- OLG Brandenburg DRsp 2022/14026: Ein Einwand nach § 1579 BGB kann nur dann den
Auskunftsantrag ausschließen, wenn die vollständige Unbegründetheit des Zahlungsbegehrens geradezu mit Händen zu greifen ist (>Unt/117).
- OVG NRW DRsp 2022/14227: Das Vorliegen einer Befreiung von der elektronischen
Einreichung wegen eines am Tag des Fristablaufs aufgetretenen Fehlers im Postausgang des beA-Postfachs kann bei der Ersatzeinreichung glaubhaft gemacht werden durch Vorlage der Prüfprotokolle erfolglos gebliebener Übermittlungsversuche (>Verf09/173).
- OLG Brandenburg DRsp 2022/14448: Maßgeblich dafür, welchem Elternteil die Entscheidung
über eine Corona-Impfung zu übertragen ist, ist grds. die Empfehlung der STIKO im Zeitpunkt der Entscheidung (des Beschwerdegerichts) (>So/51).
- OLG Brandenburg DRsp 2022/14449: Eine mehr als 1 Jahr zurückliegende Anhörung zum
Umgang entbindet nicht von einer Anhörung des Kindes zur Sorge (>Ki09/20).
- VGH München DRsp 2022/10711: Wenn die Übermittlung aus dem beA an Anwendungs-
oder Bedienungsfehlern des Anwalts scheitert, gilt die Befreiung nach § 130d ZPO nicht (>Verf09/173).
- OLG Karlsruhe DRsp 2022/14987: Wenn nach Beantragung des vereinfachten UK-Verfahrens
eine Jugendamts-Urkunde errichtet wird, führt das nicht zur Unstatthaftigkeit des Antrags, kann aber das Regelungsbedürfnis entfallen lassen (>Unt/15).
- OLG Hamm DRsp 2022/15350: Zum VA bei bigamischer Ehe (>Verf/47)-
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Die Werte sind inzwischen verfügbar bis einschließlich September 2022 (Veröffentlichungsstand vom 3.11.2022).
(b) Gesetze: Keine hier relevanten.
Was war neu im Oktober 2022?
a. Im vergangenen Monat (5.9.2022 bis 4.10.2022) wurden für Sie neu gelesen und ausgewertet:
(a) Bundesgesetzblatt (= Stand vom 4.10.2022):
- Teil I: Heft 32 bis 34
- Teil II: Heft 17
(b) Zeitschriften (= Stand vom 4.10.2022):
- FamRZ: Heft 18 bis 19
- NJW: Heft 37 bis 40
- NJW-RR: Heft 17 bis 18
- NZFam: Heft 17 bis 18 (Heft 19 war noch nicht verfügbar)
(c) BGH-Homepage: Entscheidungen des XII. Senats (Fam) bis "Einspieldatum" 4.10.2022.
(d) BVerfG-Homepage: RSS-Newsfeed-Liste bis 4.10.2022.
(e) DRsp: Sämtliche in die Rechtsprechungssammlung des Deubner-Verlags (DRsp) neu aufgenommenen Entscheidungen wurden durchgesehen und bei familienrechtlicher Relevanz oder bei sonstigem besonderen Interesse eingearbeitet.
Mit DRsp-Nummern von 2022 waren bis zum 4.10.2022 bereits 13.973 Gerichtsentscheidungen verfügbar, so dass seit dem 5.9.2022 allein in DRsp 1.291 neu veröffentlichte Entscheidungen zu prüfen waren.
(f) Bundestags-Drucksachen (betr. "Gesetze"): Bis Veröffentlichungsdatum 4.10.2022.
b. Neu ausgewertete Entscheidungen:
(a) Anzahl: Seit dem 5.9.2022 sind in "Familienrecht per Mausklick" 99 aktuelle Entscheidungen als relevant neu aufgenommen worden, somit seit der letzten CD (62. Edition) 278 Entscheidungen.
Erfasst sind damit bereits 588 Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sowie 1.118 Entscheidungen aus 2021.
Die jüngste aufgenommene Entscheidung wurde am 28.9.2022 erlassen.
(b) Besonders wichtig und interessant (Auswahl):
- EuGH FamRZ 2022,1476: Wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes während des
Verfahrens rechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Drittstaats verlegt wird, entfällt die bisherige auf Art.8 Brüssel IIa-VO beruhende Zuständigkeit (>Int/127).
- BGH v. 10.8.2022 - XII ZB 83/20 = DRsp 2022/13975: Für einen Ausgleich nach § 28
VersAusglG genügt es grds., dass G die gesundheitlichen Voraussetzungen einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt (>VA09/29).
- BGH v. 24.08.2022 - XII ZB 268/19 = DRsp 2022/13587: Die Grundsätze über die Darlegungs-
und Beweislast gelten hinsichtlich ausländischer Rechtsnormen nicht (>Int/58).
- OLG Zweibrücken NZFam 2022,804: S verdient bei rückständigem Unterhalt den Schutz
durch § 1613 BGB nicht, wenn G infolge verschwiegener Einkünfte den Unterhalt zunächst zu niedrig beziffert hat (>Unt/554.2).
- KG DRsp 2022/12850: Wenn das Gericht eine nicht anwaltlich vertretene Partei unter
evidenter Verkennung der Rechtslage auf seine angebliche Unzuständigkeit hinweist, wird die Willkür durch einen Verweisungsantrag und das Einverständnis der Gegenseite nicht geheilt (>ZPO/53).
- OLG Zweibrücken DRsp 2022/12888: Pflegegeld ist nicht neben fiktiven Einkünften
anzurechnen (>Unt/350).
- OLG Celle DRsp 2022/12997: Ein Antrag auf Einräumung des Mitbesitzes an der
Ehewohnung könnte auf § 1353 I 2 oder 861 oder 1361b analog BGB gestützt werden; daher muss keine unbillige Härte dargelegt werden (>WH/2.2).
- OLG Celle DRsp 2022/12998: Wenn eine private Rentenversicherung auf das Leben des
anderen Ehegatten als versicherter Person abgeschlossen wurde, handelt es sich dennoch um ein im VA auszugleichende Anrecht des Versicherungsnehmers, solange nicht das Bezugsrecht dem anderen unwiderruflich zugewiesen wurde (>VA09/30).
- OLG Zweibrücken NZFam 2022,840: Wenn S im Keller den Stecker der Gefriertruhe von G
zieht, wäre diese Boshaftigkeit nur dann eine Zuwiderhandlung nach dem GewSchG, wenn das Betretensverbot auch den Keller umfasst oder eine Näherung vorliegt (>Verf09/193).
- OLG Düsseldorf DRsp 2022/13448. Auskunft kann trotz der Erklärung, unbeschränkt
leistungsfähig zu sein, verlangt werden, wenn Unterhalt nach der Quotenmethode verlangt wird (>Unt/117).
- OLG Karlsruhe DRsp 2022/13540: Für den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts muss der
Minderjährige sowohl die psychische und charakterliche Reife eines Volljährigen haben als auch über die im Geschäftsleben nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen (>Ki09/48).
- OLG Brandenburg DRsp 2022/13569: Eine Entscheidung nach § 1628 BGB ist auch dann zu
treffen, wenn das Kind nach § 630d BGB in die Impfung selbst einwilligen könnte (>So/53).
- OLG Brandenburg DRsp 2022/13572: Die Darlegungspflichten im VKH-Überprüfungsverfahren
sind die gleichen wie vor der Erstentscheidung (>Verf/397).
- OLG München FamRZ 2022,1536: Schon vor dem Eintritt der Volljährigkeit kann der
Auskunftsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils durch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes eingeschränkt werden (>Ug/8).
c. Was ist sonst noch neu und wichtig?
(a) Verbraucherpreisindex (für Zugewinnausgleich >Gü/90.1): Die Werte sind inzwischen verfügbar bis einschließlich August 2022 (Veröffentlichungsstand vom 4.10.2022).
(b) Gesetze: Keine hier relevanten.