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(>Was bedeutet Familienpflege?) 2. Ausschluss des Umgangs? 1. Wie wäre hier ggf. der Umgang zu regeln? a. Grundsätze: Einschränkungen des Umgangs sind auch hier nur unter den Voraussetzungen von § 1684 IV BGB (dazu) zulässig; dies gilt auch für eine Anordnung begleiteten Umgangs (dazu), OLG Koblenz DRsp 2017/1150 = FamRZ 2017,301. Abzustellen ist auf das Kindeswohl, VerfGH Berlin NZFam 2023,322 K. Ein Umgangsrecht der Eltern besteht grds. auch dann, wenn sich das Kind mit ihrem Einverständnis dauerhaft bei Dritten aufhält, aber der Umgang sollte nur im Abstand von mehreren Wochen erfolgen, AG Lünen FamRZ 2009,1418. Wenn das Kind keinerlei Verhältnis zu beiden Eltern hat, ist die auf getrennt lebende Elternteile zugeschnittene Rechtsprechung zur Regelung des Umgangs nicht anwendbar, Salgo FamRZ 1999,345. Der Maßstab für die Überprüfung eines Ausschlusses des Umgangs ist nicht stets gleich, sondern bestimmt sich im Grundsatz danach, ob das betroffene Kind ohnehin von [...]
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