- Einschränkung/ Ausschluss des Umgangsrechts (§ 1684 IV BGB)
- Einschränkung des Umgangs: Grundsätze
- Umgangseinschränkung wegen Ablehnung durch das Kind?
- Bei Umgangsverweigerung des Kindes: Liegt PAS vor?
- Umgangseinschränkung wegen früherer Nichtausübung?
- Umgangseinschränkung wegen Fehlverhaltens des Umgangsberechtigten?
- Umgangseinschränkung wegen Krankheiten?
- Umgangseinschränkung wegen pädophiler Neigungen / Kinderporno?
- Umgangseinschränkung wegen Anfechtung der Vaterschaft?
- Umgangseinschränkung wegen Inhaftierung des Berechtigten?
- Umgangseinschränkung wegen Unterhaltsverzugs?
- Umgangseinschränkungen bei Ausländern (Entführungsgefahr)?
- Umgangsregelung bei Pflege pp.
1. Haben Unterhaltsverstöße Auswirkung auf den Umgang? Das Umgangsrecht ist gesetzlich nicht mit Unterhaltsansprüchen verknüpft. Das wäre auch vertraglich nicht zulässig (dazu). Eine Sanktion beim Umgang kommt allenfalls wegen Verstoßes gegen die Wohlverhaltensklausel (dazu) in Betracht. 2. Umgekehrt: Haben Umgangsverstöße Auswirkung auf den Unterhalt? Bei Verweigerung des Umgangs durch den betreuenden Elternteil kommt die Verwirkung von Ehegattenunterhalt (dazu) in Betracht, BGH DRsp 1992/3352 = FamRZ 1987,356 = NJW 1987,893. [...]
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