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1. Haben Unterhaltsverstöße Auswirkung auf den Umgang? Das Umgangsrecht ist gesetzlich nicht mit Unterhaltsansprüchen verknüpft. Das wäre auch vertraglich nicht zulässig (dazu). Eine Sanktion beim Umgang kommt allenfalls wegen Verstoßes gegen die Wohlverhaltensklausel (dazu) in Betracht. 2. Umgekehrt: Haben Umgangsverstöße Auswirkung auf den Unterhalt? Bei Verweigerung des Umgangs durch den betreuenden Elternteil kommt die Verwirkung von Ehegattenunterhalt (dazu) in Betracht, BGH DRsp 1992/3352 = FamRZ 1987,356 = NJW 1987,893. [...]
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