Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Ist die Sorge einzuschränken? / >Schutzanordnungen / >Bei Entführung) 3. Umgang und Abschiebung 1. Bestehen besondere Gefahren? a. Entführungsgefahr: Eine Entführungsgefahr muss konkret dargelegt und nachvollziehbar begründet werden, OLG Köln DRsp 1999/790 (Sorge). Die Anforderungen sind streng, AG Kerpen DRsp 2000/4305 = FamRZ 2000,50. Ob eine Entführungsgefahr besteht, unterliegt freier Beweiswürdigung, OLG Köln DRsp 2000/8655 LS = FuR 2000,239 (Ug). Sie muss sich aus einem konkreten Verhalten ergeben, OLG Köln DRsp 2000/8654 LS = FuR 2000,238. Erforderlich ist, dass glaubhaft mit Entführung gedroht oder sie bereits versucht wurde oder konkreter Streit um die Überführung des Kindes ins Ausland besteht, OLG Brandenburg DRsp 2003/792 = NJW 2003,978 = FamRZ 2003,947. Nach bereits vorgenommener Entführung reicht ein Versprechen zur Beseitigung der Entführungsgefahr nicht aus, wenn Umstände hinzukommen, die das Vertrauen in die Zusage erschweren, OLG [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen