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(>Vollstreckung trotz Weigerung des Kindes?) 2. Bei erheblichem Widerstand 1. Ist der Widerstand des Kindes erheblich? a. Entsprechen Wünsche eines Kindes grds. dem Kindeswohl? >Dazu. b. Liegt eigener Widerstand vor? (a) Je nach Alter? Dem Willen des Kindes kommt mit zunehmendem Alter vermehrt Bedeutung zu, kindesindividuell ohne feste Altersgrenze, OLG Brandenburg DRsp 2022/7405. Bei einem 9-jährigen Kind beruht eine Weigerung i.Zw. nicht auf eigener begründeter und unerschütterlicher Entscheidung, OLG Thüringen DRsp 2000/4228 = FamRZ 2000,47. Die Weigerung eines 12-Jährigen ist grds. als autonom zu beachten, KG DRsp 2013/17407 = FamRZ 2013,709. Zur Frage, ob die Weigerung eines 13-jährigen Kindes seinem wirklichen Willen entspricht, kann ein Gutachten (dazu) erforderlich sein (wegen Art.8 EMRK >dazu), EuGHMR FamRZ 2002,381, OLG Celle FamRZ 2008,1369. Bei Weigerung eines 10-jährigen ist zur Ermittlung des wahren Willens ein Gutachten einzuholen, OLG Saarbrücken [...]
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