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(>Kostenentscheidung / >Nicht in Ehesachen!) 3. Anerkenntnisentscheidung? 1. Was könnte i.S.v. § 307 ZPO (i.V.m. § 113 FamFG) "anerkannt" werden? Nur der Streitgegenstand oder ein Teil des Anspruchs, nicht aber eine bloße Rechengröße, BGH DRsp 2001/16245 = NJW 2002,436 = FamRZ 2002,88. (Bei Tatsachen: >Geständnis) 2. Ist das Anerkenntnis wirksam? a. Ist es wirksam erklärt? Im Anwaltsprozess nur durch den Anwalt, OLG Thüringen DRsp 2009/13607 = FamRZ 2009,1513. Postulationsfähigkeit ist erforderlich. Nicht unter Bedingungen oder dem Vorbehalt von Ratenzahlung, OLG Brandenburg FamRZ 2004,384 /2. Ein Protest gegen die Kostenlast ist unschädlich, OLG Hamm DRsp 2012/2144. Ein Anerkenntnis Zug-um-Zug ist als solches wirksam, Zöller[30.] 307 ZPO R.8. Nur wenn genau das anerkannt wird, was gefordert wird; wenn der (statische) Betrag anerkannt wird, der als dynamischer Unterhalt verlangt wird (dazu), liegt kein wirksames Anerkenntnis vor, OLG Naumburg DRsp [...]
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