- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
(>Wäre ein anderes Verfahren günstiger?) (>Vorgehen nach dem Verbund / >neben einem anderen Verfahren) 2. Bei Unterhalt / 3. In Ehesachen / 4. Betr. Abstammung / 5. Bei Sorge/ Umgang 1. Ist generell das Vorgehen/Prozessieren sinnvoll? a. Ist für einen beliebigen Beteiligten PKH/VKH zu bewilligen? (a) Wenn ein Vergleich geschlossen werden soll: Dann ist die Erfolgsaussicht ohne weitere Prüfung zu vermuten, OLG Zweibrücken DRsp 2007/2019. Dass die Protokollierung beim Notar billiger wäre, begründet keine Mutwilligkeit, wenn die Parteien ohnehin anwaltlich vertreten sind, OLG Zweibrücken DRsp 2007/2019. (b) Wenn das Verfahren ruht: Nein, AG Köln 311 F 41/97, OLG Köln 21 WF 94/98, OLG Stuttgart FamRZ 2005,810, OLG Brandenburg FamRZ 2019,300 /1. Für den Gegner ja, wenn erst nach seinem PKH-Antrag das Ruhen beantragt wurde, OLG Hamburg DRsp 2003/1005 = FamRZ 2003,1017. (c) Wenn der VKH-Antragsteller im Verfahren nicht mitwirkt: >Dazu. (d) Wenn das eigene Vorbringen [...]
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