- Elterliche Sorge
- Grundlagen / Rechtsbeziehungen hinsichtlich der Sorge
- Zuständigkeit
- Zulässigkeit von Sorgeanträgen
- Sorge: Zulässigkeit
- Regeln für Sorge-Verfahren
- Mitteilungen in Kindschafts-Verfahren
- Änderung familiengerichtlicher Sorge-Entscheidungen
- Kindeswohl
- Erziehungseignung
- Entstehung der elterlichen Sorge
- Grenzen der elterlichen Sorge
- Pflichten beim Innenverhältnis Eltern und Kind
- Ausübung des Sorgerechts
- Ruhen der elterlichen Sorge
- Ausübungshindernisse bei der Sorge (§§ 1674, 1678 / 1693 BGB)
- Ende der elterlichen Sorge
- Bestandteile der elterlichen Sorge
- Rechtsstellung neuer Partner eines Elternteils bei der Sorge
- Inhalt der Sorgerechtsentscheidung (alt)
- Übertragung der Sorge auf Dritte
- Gerichtliche Anordnungen in einzelnen Konfliktfällen 1
- Entscheidungen in Konfliktfällen 2
- Genehmigung einer Unterbringung mit Freiheitsentziehung
- Gerichtliche Übertragung von Sorge bzw. -teilen
- Bedeutung der Familienpflege
- Rechtsstellung der nicht sorgeberechtigten Pflegeperson
- Rechtsstellung nichtelterlicher Bezugspersonen
- Maßnahmen bei Gefährdung
- Übertragung auf ein Elternteil
- Übertragung der Alleinsorge auf den nichtehelichen Vater (§ 1671 II BGB)
- Übertragung der Alleinsorge auf den nichtehelichen Vater (§ 1672 I BGB)
- Gemeinsame Sorge
- Was wird aus der Sorge nach Tod oder Entziehung (§§ 1680 f BGB)?
- Was wird aus der Sorge nach Tod oder Entziehung (§§ 1680 f BGB)?
- Rückübertragung der Sorge auf einen scheinbar Toten (§ 1681 II BGB)
- Einschränkung von Alleinentscheidungsrechten
- Sorge-Verfahren: Übergangsrecht 1.7.1998
- Reform 5.7.2008 (Kindeswohlgefährdung)
(>Ausübungshindernis) (>§§ 1673 ff im Kontext) 2. Wirkung des Ruhens (>Was ist bei Konflikten?) / 3. Ende des Ruhens 1. Wann ruht die elterliche Sorge? a. Grundsatz: (a) Gesetzeslage: (aa) "Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist" (§ 1673 I BGB). (ab) "Das Gleiche gilt, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist" (§ 1673 II 1 BGB). (ac) Daneben kommt § 1674 BGB in Betracht (>s.u.). (b) Bedeutung: Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ergibt sich die Folge des Ruhens unmittelbar aus dem Gesetz, aber eine deklaratorische Feststellung ist zulässig, Rakete-Dombeck FPR 2005,80, OLG Hamm DRsp 2012/9440 = FamRZ 2012,1657, KG DRsp 2014/4288, KG DRsp 2015/14836 = FamRZ 2015,2079. Bei der Feststellung einer Geschäftsunfähigkeit darf sich das Gericht (insbesondere in Eilfällen) an Angaben des Betreuers halten, KG DRsp 2015/14836 = FamRZ 2015,2079. b. Ruht sie in folgenden Fällen? Bei: (a) [...]
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