(>Polizeiliche Maßnahmen / >Bei Führungsaufsicht) 3. Nach Regelungen zum Gewaltschutz 1. Bei Nachstellen ("Stalking" >dazu): a. Strafrecht: (a) Gesetzeslage: Nachstellen ist nach § 238 StGB (Text) strafbar. (b) Bedeutung: (ba) Rechtsprechung bis 2017: "Beharrlich" setzt tatsächliche Wiederholung und die Absicht der Fortführung voraus, aber keine bestimmte Mindestzahl von Handlungen, BGH DRsp 2010/558 = FamRZ 2010,289 /2 = NJW 2010,1680. Bei mehreren Nachstellungshandlungen kann Handlungseinheit bestehen, OLG Stuttgart DRsp 2015/13854. Erforderlich sind mindestens zwei Handlungen, OLG Zweibrücken DRsp 2010/3246. Erforderlich ist ferner als Taterfolg eine gravierende Einschränkung der Handlungsfreiheit des Opfers, BGH DRsp 2010/558 = FamRZ 2010,289 /2 = NJW 2010,1680. Erhebliche psychische Beeinträchtigungen und psychosomatische Auswirkungen reichen nicht; das Opfer muss zu nicht mehr hinnehmbaren Modifikationen der äußeren Lebensgestaltung [...]