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(>Beweiskraft? / >Sorgfaltpflichten / >Wann ist zugestellt?) 2. Wäre die EB-Zustellung wirksam? / 3. Elektronisches EB 1. Kommt eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis in Betracht? (>Zustellung) a. Ist diese Zustellungsart zulässig? (a) Grundsätze: (aa) Ab 1.1.2022: Gegen EB zugestellt werden kann nur an die in § 173 II ZPO n.F. (Text) Genannten, insbesondere Rechtsanwälte. Dies ergibt sich jetzt aus § 175 I ZPO (Text). Die Aufzählung der in § 173 II 2 ZPO genannten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen ist nicht abschließend, BT-Drs.19/28399. Im Übrigen ist § 175 ZPO (Text) weitestgehend identisch mit dem bisherigen § 174 ZPO (s.u.). Die Zustellung eines Schriftstücks gegen EB wird durch das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene EB nachgewiesen (§ 175 IIII ZPO >Text). Das EB kann insbesondere als elektronisches Dokument an das Gericht gesandt werden § 175 IV ZPO >Text). Hierbei muss jedoch nicht das vom Gericht zur [...]
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