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(>Voraussetzungen eines Anspruchs / >Stichtag) (>§ 1572 im Kontext) 2. Stünde Vorwerfbarkeit entgegen? / 3. Ist Ehebezug nötig? 1. Liegt eine Krankheit pp. vor? a. Gesetzeslage: ".. wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte .." (§ 1572 BGB). b. Ist die Gesundheit relevant beeinträchtigt? (a) Grundsätze: Nur bei objektiv von der Regel abweichenden Zuständen, die ärztlicher Behandlung bedürfen oder unheilbar sind, vgl. Born FamRZ 2022,759; a.A.: Krankheitswert im medizinischen Sinn ist nicht erforderlich, OLG Bamberg DRsp 2000/4053 = FamRZ 2000,231. Nur wenn eine quantitative Leistungseinschränkung besteht, OLG München NJW-RR 2008,524. Maßgeblich ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit (i.S.v. § 56 II SGB VII), auf einen Grad der Behinderung (SGB IX) kommt es nicht an, OLG Schleswig DRsp 2006/26471. Bescheinigungen des Versorgungsamts über Schwerbehinderung sind hier unerheblich (dazu). [...]
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