Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Aussöhnungsgebühr in Ehesachen pp. / >Alt-Mandate vor dem 1.7.2004 / >Festsetzung?) (>Von VKH umfasst?) 2. Höhe der Gebühr / 3. Begleitgebühren? 1. Hat der Anwalt eine Einigungsgebühr verdient? a. Was ist zuerst zu prüfen? Wenn die Partei arm ist und nicht durch den Vergleich zu Geld kommen wird, ist sie durch den Anwalt auf Beratungshilfe (§ 44 RVG >Text) hinzuweisen (dazu), Caspary FPR 2005,394, OLG Oldenburg DRsp 2009/24887 = FamRZ 2009,538. b. Liegt überhaupt eine relevante "Einigung" vor? (u.a.: >Zahlungsvereinbarung / >VA / >Sorge pp. / >Wäre eine Einigung unerheblich?) (a) Grundsätze: (aa) Gesetzeslage (VV-RVG 1000 (1) S.1 >Text). (aaa) Ab 1.10.2021: "Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, 1. durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird 2. >s.u. (aab) Bisher: "Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den 1. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen