(>§ 1666 im Kontext) 2. Wenn bereits eine Schädigung eingetreten ist 1. Ist das "Kind" gefährdet? Dabei kann es sich auch um ein noch nicht geborenes Kind handeln, AG Bad Iburg NJW 2017,2630, AG Wesel NZFam 2021,505. 2. Ist das Kind "gefährdet"? a. Gesetzeslage: "Wird das .. Wohl des Kindes .. gefährdet .." (§ 1666 I BGB). b. Begriff: Das Gericht hat auf der Grundlage eines geeigneten Verfahrens eine Prognose anzustellen über die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, BVerfG DRsp 2022/16263 = FamRZ 2023,49 = NJW 2022,3774 = NZFam 2023,17 [44]. Erforderlich ist eine gegenwärtige Gefahr, die eine erhebliche Schädigung des Kindeswohls mit ziemlicher Sicherheit erwarten lässt, OLG Zweibrücken DRsp 1994/13614 = NJW 1994,1741, BVerfG DRsp 2014/8103 [28]. Nur wenn positiv festgestellt ist, dass bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt des Schadens zum Nachteil des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu [...]