- Versorgungsausgleich
- Verfahren zum Versorgungsausgleich
- Was sind Versorgungsausgleichssachen?
- Örtliche Zuständigkeit zum VA
- Bedeutung der Reform 2009
- Beteiligung beim VA
- Mitwirkungspflichten beim VA
- Verletzung von Mitwirkungspflichten beim VA
- Gescheiterte Aufklärung beim VA
- Erörterung beim VA
- Aussetzung beim VA
- Fristsetzung für Wahlrechte beim VA
- Einleitung des Verfahrens zum VA
- Endentscheidung zum VA
- Beschwerde-Besonderheiten zum VA
- Kommunikation mit Versorgungsträgern
- Abänderung und Anpassung
- Sachliche Abänderungsvoraussetzungen
- Abänderungsantrag
- Abänderung ausgeschlossen?
- Abänderungsentscheidung
- Tod im Abänderungsverfahren
- Kommt ein VA in Betracht?
- Was sind Anrechte im VA?
- Herkunft des Anrechts
- Art des Anrechts
- Fragliche Anrechte
- Lebensversicherungen im VA
- Berufsunfähigkeitsversicherungen im VA
- Wem muss das Anrecht zustehen?
- Wie sicher muss das Anrecht sein (zeitlich)?
- Ist das Anrecht zeitlich relevant?
- Bei kurzer Ehezeit
- Materielle Auskunftsansprüche im VA
- Wie wären Anrechte auszugleichen?
- Grundsätze des Ausgleichs
- Zeitpunkt der Bewertung
- Bewertung durch Versorgungsträger
- Bewertung der Ehezeitanteile
- Unmittelbare Bewertung von Anwartschaften
- Zeitratierliche Bewertung von Anwartschaften
- Bewertung laufender Versorgungen
- Bewertung nach Billigkeit
- Bewertung von Anrechten in der GRV
- Bewertung von Anrechten im öffentlichen Dienst
- Bewertung bei betrieblicher Altersversorgung
- Bewertung bei öff.rechtl. Zusatzversorgung
- Bewertung bei privater Versicherung
- Korrespondierender Kapitalwert
- Ausgleich bei Scheidung: Grundlagen
- Interne Teilung: Anordnung
- Interne Teilung: Grundsätze/ Durchführung
- Externe Teilung: Voraussetzungen
- Externe Teilung: (Nicht-)Anordnung
- Externe Teilung: Durchführung
- Ausschluss/ Einschränkung des VA
- Ausgleich bei geringem Ausgleichswert?
- Ausgleich bei beiderseitig gleichartigen Anrechten?
- Fehlende Ausgleichsreife
- Ausnahmen in Härtefällen
- VA-Vereinbarungen: Was ist neu?
- VA-Vereinbarungen: Grundsätze
- VA-Vereinbarungen: Formelle Voraussetzungen
- VA-Vereinbarungen: Inhaltliche Voraussetzungen
- Schuldrechtliche Ausgleichsrente nach Scheidung
- Ausgleich nach Scheidung: Abtretung
- Ausgleich nach Scheidung bei Kapitalzahlung
- Ausgleich nach Scheidung: Abfindung
- Ausgleich nach Scheidung: Hinterbliebenenversorgung
- Nach Teilausgleich
- Rechtsstellung der Versorgungsträger
- Todesfälle in VA-Verfahren
- Anpassung nach Rechtskraft: Grundlagen
- Anpassung (Aussetzung) des VA wegen Unterhalt
- Anpassung wegen Invalidität pp.
- Anpassung wegen Todes
- Ost-Fälle (DDR-Überleitung)
- Abänderung von Alt-Entscheidungen
- Taktik bei Alt-Verfahren 2009
- Beschlussformel zum VA
- Text des VersAusglG
- Nachträglicher Ausgleich vergessener oder verschwiegener Anrechte?
(>Öff.r.Betriebsrenten / >Unmittelbare Bewertung / >Zeitratierliche Bewertung) (>Früher) (>Externe Teilung) (>§ 44 im Kontext) 1. Wann ist § 44 VersAusglG anzuwenden? Der Anwendungsbereich nach § 44 I (2 Fälle >Text) ist sachlich identisch mit dem früheren § 1587a II Nr.1 BGB, BT-Drs.16/10144 S.81: >Dazu. Bei einer betrieblichen Altersversorgung geht § 44 VersAusglG als lex specialis vor § 45 (dazu), wenn sie nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt ist, BGH DRsp 2016/3487 = FamRZ 2016,617 [21]. 2. Was gilt dann? a. Grundsatze: (a) Gesetzeslage: "Für Anrechte .. [s.o.1.] .. sind die Grundsätze der zeitratierlichen Bewertung anzuwenden" (§ 44 I VersAusglG). (b) Bedeutung: Eine unmittelbare Bewertung scheidet hier aus, daher ist zeitratierlich zu bewerten (>Dazu), auch bei bereits laufender Versorgung (dazu). Maßgebliche Bezugsgröße ist hier zwingend der Rentenbetrag, BGH DRsp 2016/3487 = FamRZ 2016,617 [22]. Dies entspricht bis [...]
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