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(>Wer hat Anspruch auf Kindergeld?) 3. Kann das Kind Auskehrung verlangen? 1. Wie wird das Kindergeld grds. ausgezahlt? a. Wenn der berechtigte Elternteil Arbeitnehmer ist: Der öffentliche Arbeitgeber zieht das Kindergeld von der Lohnsteuerschuld ab, die Nettogehalts-Auszahlung erhöht sich also um den Betrag des Kindergeldes (§ 72 VII (73) EStG >Text). Ansonsten wird das Kindergeld von den Familienkassen (dazu) festgesetzt und ausgezahlt (§ 70 I EStG >Text). § 70 I 2 EStG ist verfassungsgemäß, BFH DRsp 2022/16381. b. Bei Selbständigen: Ggf. kann das Kindergeld mit Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer verrechnet werden.. c. Wenn der Kindergeldberechtigte nicht steuerpflichtig ist: (a) An den Unterhalts-Schuldner? Wer keine zu verrechnende Steuerschuld hat bzw. eine unter dem Kindergeld liegende, erhält (insoweit) das Kindergeld ausgezahlt, und zwar vom öffentlichen Arbeitgeber (§ 72 I EStG >Text) oder von einer Familienkasse (dazu) (§ 70 I 1 EStG). (b) An [...]
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