(>Wie zu bewerten? / >Unveränderlich? / >Lebensversicherungen / >Passiva) 3. Auch Steuerguthaben? / 4. Zweifelsfälle 1. Vermögensbegriff: a. Grundsätze: "Vermögen" sind alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, die zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits entstanden sind, soweit sie nicht von einer gleichwertigen Gegenleistung abhängen, BGH DRsp 2007/7507 = NJW 2007,1744 = FamRZ 2007,877. Vererbbarkeit ist nicht mehr unbedingt erforderlich (dazu). Sofortige Verfügbarkeit ist nicht zwingend erforderlich, BGH DRsp 2000/10476 = NJW 2001,439 = FamRZ 2001,278. b. Liegt eine "geschützte Position" vor? Der Begriff umfasst die dem Gatten gehörenden Sachen und alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, BGH DRsp 2000/10476 = NJW 2001,439 = FamRZ 2001,278. Auch Erwerbseinkünfte auf dem Girokonto, BGH DRsp 2003/11614 = FamRZ 2003,1544 = NJW 2003,3339. Eine geschützte Rechtsposition setzt Rechtsbindungswillen voraus, OLG [...]